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1. Die mittlere und neue Welt - S. 221

1873 - München : Lindauer
221 unterwarf sich die Landesversammlung Holsteins den Forderungen dieser Kommission, und zu Anfang 1852 wurde Holstein unter Wahrung seiner Eigenschaft als deutsches Bundesgebiet den Dänen übergeben. Durch das 'sogenannte Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 bezeichneten die fünf Großmächte für den Fall, daß Friedrich Vii keine legitimen Erben hinterlasse, den Herzog Christian von Glücksburg zu dessen Nachfolger, nachdem Friedrichs Vii nächster Agnat, der Herzog Christian von Augusten-burg, seine Erbansprüche auf die Herzogtümer Schleswig und Holstein gegen Entschädigung an Geld für sich und seine Nachkommen abgetreten hatte. Hierauf erließ Friedrich Vii am 31. Juli 1853 ein Tronfolgegesetz und gab für Schleswig im Oktober 1853, für Holstein 1854 neue Verfassungen. Verfassungsänderungen in den deutschen Vundesstaateii bis zum Jahre 1863. Da die Schlußakte des Wiener Kongresses vom 8. Juni 1815 die Erteilung einer landständischen oder konstitutionellen Verfassung für alle deutschen Staaten verordnet hatte, so ward diese von 1816—1830 in mehreren deutschen Staaten zur Einführung gebracht. In Sachsen-Weimar, Waldeck, S ch w a rz b u r g - R u d o l-stadt und Lippe-Schaumkurg 1816; in Baiern, Baden, Hild-bnrghansen 1818; in Württemberg, Hannover, Lippe-Detmold 1819; in Braunschweig, Hessen-Darmstadt 1820; in K o b u r g 1821; in Sachsen, Hessen-Kassel und Hannover erteilten die Fürsten erst nach der Pariser Julirevolution des Jahres 1830 eine ständische Verfassung. Österreich versagte seinem großen Reiche eine Konstitution, weil eine solche mit den eigentümlichen Verhältnissen der verschiedenen Völker der Monarchie geradezu als unverträglich erschien, Preußen that das Gleiche, ordnete aber (1823) statt der Reichs -stände Provinzial stände mit beratender Stimme an. Erst König Friedrich Wilhelm Iv bildete aus den sämtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen vereinigten Landtag, dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen, sowie des Beirates zur Gesetzgebung einräumte (1847). Für die Einigung der einzelnen deutschen Staaten war von Bedeutung, daß 1828 Baiern und W ü r t t em b er g, und fast gleichzeitig P r e ußen und Hessen-Darm st adt eine Zolleinigung schlossen, woraus 1834 ein allgemeiner deutscher Zoll-und Handelsverein hervorging. Österreich, das sich mit Mecklenburg, Liechtenstein und den drei Hansestädten vom Zollverein ferne gehalten, näherten sich diesem später an. Die Pariser Februar-Revolution im Jahre 1848 rief in Österreich, wo auf Franz I sein Sohn, Ferdinand I (1835— 1848), gefolgt war, und ebenso in Preußen ein stürmisches Verlangen nach Reform der in beiden Ländern bestehenden Verfassungen hervor (13. März in Wien, 17. März tu Berlin Volkstumult). Gleichzeitig traten (ebenfalls in Folge der Pariser Februar-
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