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1. Die mittlere und neue Welt - S. 240

1873 - München : Lindauer
240 die mit empörender Willkür geübte Kabinetsjustiz; 6., die große Schuldenlast, welche unter dem König Ludwig Xiv entstanden, unter Ludwig Xv durch Kriege und verschwenderische Hofhaltung vermehrt und durch die Teilnahme Ludwigs Xvi am nordamerikanischen Freiheitskriege noch bedeutend gestiegen war. Veranlassung zum Ausbruch der Revolution waren die fruchtlosen Bemühungen der Negierung, der fortwährend steigenden Geldnot abzuhelfen. Der Finanzminister Turgot (1774—1776) erblickte das wirksamste Mittel zur Abhilfe in der Besteuerung aller Stände, fand aber bei den Parlamenten heftigen Widerspruch und ward durch die Umtriebe der privilegierten Stände, des Adels und der Geistlichkeit, gestürzt. Der Finanzminister Necker (1776—1781) schaffte durch Anleihen ohne Vermehrung und Erhöhung der Steuern eine beträchtliche Geldsumme (530 Millionen Livres), aber der von ihm 1781 veröffentlichte Rechenschaftsbericht (comte rendu), in welchem die Verschwendung des Hofes rücksichtslos aufgedeckt war, und sein Verlangen nach einer freieren Stellung führten seine Entlassung herbei. Zwei Jahre später folgte das Ministerium 6(xtonne (1783—1787). Dieses wollig nachdem es das Anleihesystem Neckers einige Zeit ohne Geschick und Glück fortgesetzt, die von Turgot angeregte Besteuerung durchfuhren und berief zur Gutheißung dieser Maßregel auf des Grafen Mirabeau Rat 1787 die seit 1626 nicht zusammengetretenen Notablen (eine Versammlung von Vertrauensmännern aus allen Klassen der Nation). Aber diese leisteten denselben Widerstand, den seiner Zeit Turgot bei den Parlamenten gefunden, und bewirkten die Entlassung des mit dem Einnahmewesen betrauten Ministers Ealouue. Der Nachfolger Calouue's, der Erzbischof Brieuue von Toulouse, entließ die Notabeln in der Hoffnung, bei dem Parlamente das Projekt Tnrgots oder mindestens die Bewilligung zu einer neuen Anleihe durchzusetzen. Als sich die Parlamente weder zu dem einen noch zu dem andern verstanden, berief der König den in Genf weilenden Necker zum zweitenmal, entsprach auf dessen Rat dem allseitigen Verlangen nach Berufung der seit 1614 nicht mehr versammelten Reichsstände und verfügte zu Gunsten des Bürgertums eine Änderung der Abgeordnetenzahl, so daß der dritte Stand fast ebenso viele Mitglieder wählte, als Adel und Klerus zusammen (der dritte Stand 557, der Adel 270, der Klerus 291 Mitglieder). Die Frage, wie abgestimmt werden solle, ward unentschieden gelassen. Am 5. Mai 1789 traten die Abgeordneten der drei Stände in ^Versailles zusammen. Gleich bei der Prüfung der Wahlakten Und Vollmachten verlangte der dritte Stand die Abstimmung nicht ' nach Ständen, sondern nach der Kopfzahl, konstituierte sich, als der 'Adel und Klerus die gemeinsame Prüfung der Wahlen ablehnten, auf Sieyes und Mirabeau's Antrag als Nationalversammlung (1?. Juni), setzte nach erlittener Ausweisung aus dem gemeinsamen Sitzuugslokal seine Beratungen in einem Ballspiel-lokale des Hofes fort und verpflichtete sich auf Verlangen seines Präsidenten, des Astronomen Bail ly, durch einen Eid, bis zur Feststellung einer neuen Verfassung beisammen zu bleiben (20. Juui). °$n der Sitzung der drei Stände, welche auf des Königs Befehl (am 23. Juni) zu Stande kam, sagte die Regierung freisinnige Neformen zu, um die Beratung und Abstimmung nach Standen zu retten, allein der dritte Stand beharrte in der Opposition und
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