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1. Allgemeine Erdkunde - S. 26

1907 - Halle a. S. : Schroedel
— 26 — folge von Bruch, Aufbiegung oder Faltung ganzer Erdschollen geneigte oder auch senkrechte Stellung erhielten. In der berg- männischen Ausdrucksweise bezeichnet man horizontale Schichten als „söhlige", senkrechte als „saigere" und solche, die vou der wagerechten Richtung bis höchstens 15° abweichen, als „schwebende". Bei der Lagenbestimmung einer gestörten oder dislozierten Schicht nennt man die Himmelsrichtung, in der sie sich erstreckt, ihr „Streichen", ihre Neigung gegen die Horizontfläche aber ihr „Fallen". Das Streichen einer Schicht wird durch den Winkel bestimmt, den eine längs ihrer Grenzfläche gezogene horizontale Linie (8t — 8t Fig. 10) fiiqux 10. mit dem Meridian bildet; ihr Fallen gibt der Winkel an, den eine auf der Schichtfläche senkrecht zur Streichungslinie gezogene Linie (F — F) mit der Horizontebene einschließt. Auf geologischen Karten pflegt man das Streichen und Falleu der Schichten durch das Zeichen ^ anzugeben, wo- bei die Basislinie die Streichungsrichtung, der Pfeil die Fall- richtuug bezeichnet; den Winkel des Fallens schreibt man in Graden neben den Pfeil. Horizontal liegende Schichten werden durch 4-, saiaere durch gekennzeichnet. — Wenn die Schichten eines Berges mit dem Abhänge desselben gleiche Fallrichtung haben, so sallen sie „r e ch t s i n n i g" (Fig. Iia); ein Fallen Figur Ii. gegen das Gehänge heißt „widersinnig" (Fig. 11 d). Traten vor oder während der Bildung neuer Gesteins- schichten keine Dislokationen der schon vorhandenen ein, so lagerten die neuen Schichten sich parallel den älteren aus diesen ab. Eine solche Anordnung parallel übereinander liegender Schichten heißt eine gleichförmige oder konkordante Lagerung (Fig. 9). Es ist dabei gleichgültig, ob die Schichten ihre ursprüngliche Lage behalten haben, oder ob sie nachträglich gestört sind; ihre Fallrichtung ist gleichfalls hier ohne Bedeutung. Jede Schicht in einer konkordanten Lagerung hat mit ihren liegenden und hangenden Schichten gleiche Streichungs- und Fallrichtung. Die konkordante Lagerung ist immer ein Beweis für die stetig erfolgte Absetzung der betreffenden Gesteine und läßt darauf schließen, daß die fraglichen Schichten entweder noch ihre anfängliche Stellung behalten oder doch die gleichen Störungen
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