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1. Die fremden Erdteile - S. 88

1898 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 88 — Die Somali sind die Todfeinde der Galla, können sich aber auch untereinander nicht vertragen, sondern leben in beständigen Kämpfen. Außerdem sind die Galla der Schrecken der Abessinier, die Massai der Schrecken der Ostafrikaner zwischen dem Victoria-Nyansa und der Küste." Da Tücke und Rachsucht hervorstechende Charakterzüge dieser Mischvölker sind, ist mit ihnen im Verkehr schwer fertig zu werden, und schon mancher europäische Reisende fiel ihnen zum Opfer. Die Frauen haben unter ihnen eine günstige Stellung, obwohl auch Vielweiberei vorkommt. Der mohammedanische Glaube ist vorherrschend; doch sind die Massai durchweg Heiden. — Zu den Mischvölkern Ostafrikas ge- hören auch die W a g a u d a, die n. vom Ukarewe das wohlorganisierte Reich Uganda inne haben. Hier macht das Christentum nicht un- erhebliche Fortschritte. 3. Kolonialgebiete. «) Italienischer Besitz: Das Küstenland von Somaliland, von Britisch-Ostafrika n. bis Wadi Nogal. Das Hinterland dieser Küstenstrecke bis zu den s. Landschaften Abessiniens gehört zur italienischen Interessensphäre. Mehrere Sultanate erkennen Italiens Schutzherrschaft an. ß) Englischer Besitz: 1) Küstenplätze auf der Nordküste des Somali- landes von Bab el-Mandeb bis Guardafui. — 2) Britisch-Ostafrika umfaßt die Herden- und wildreichen Hochländer um den Kenia, das Gebiet um den Rudolfsee und die bestorganisierten Reiche im Nw. des Victoria-Nyansa (darunter Uganda), die Handels- und Elfenbeinzentren des Innern und damit den Stapelplatz der deutschen Besitzungen. Zu Britisch-Ostafrika gehört auch das ehemals deutsche Wituland. — 3) Die Oberhoheit über das Sultanat Sansibar. Insel und Stadt Sansibar sind seit Jahrhunderten der Mittel- Punkt des Handels in ganz Ostafrika. — 4) Mit dem Nyassa-Land reicht die südafrikanische britische Interessensphäre bis ins Seenhochland. y) Portugiesischer Besii;: Der n. Teil des Küstenlandes Mos am- bique (Mosambik) gehört ebenfalls zum Seenhochlande. Hauptst. Mosambique (70 Tsd. E.). An der n. Sambesimündung der Hafen Quelimane. 6) Deutsch-Gstafrika. (995000 qkm, 2,9 Mill. E., 3,0 auf 1 qkm). 1. Das Laud. Deutsch-Ostafrika, fast doppelt so groß als das Deutsche Reich, breitet sich von der Sansibarküste bis zum Gebiet der großen innerafrikanischen Seen aus. So hat das Kolonialgebiet, wie Wißmann mehrfach betont hat, gleichsam zwei Küsten: eine ö. und eine w. Letztere wird eben von den Gestaden der drei großen Seen gebildet. Im N. grenzt das Gebiet an Britisch-Ostafrika, im O. ans Meer, im S. an das portugiesische Küstenland von Mosambique und das britische Nyassaland, im W. an den Kongostaat, Die Nordgrenze beginnt (nach dem Londoner Übereinkommen vom Jahre 1888) an der Mündung des Flüßchens Wangu oder Umba, (der Insel Pembe gegenüber) schreitet in scharf nw. Richtung ins Landinnere, umgeht das Kilima- Ndsch arogebiet, so daß dieser Gebirgsstock ganz ins deutsche Gebiet fällt, und erreicht bei 1» f. Breite den Ukerewe. Vom Westufer dieses Sees unter gleicher Breitenlage führt die Grenze (nach dem deutsch-englischen Abkommen von 1890) f. um den Berg Mfumbiro bis zum Kongostaat. Die Westgrenze fällt bis zum Südende des Tanganjikasees mit der Ostgrenze des Kongostaates zusammen. Die Südgrenze führt vom Südzipfel des Tanganyika zum Nordende des Nyafsa- sees, folgt dem Ostufer desselben bis etwa zur Mitte des Sees, geht von hier
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