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1. Physische Geographie - S. 105

1902 - Leipzig : Dürr
— 105 — 2. Der Monotheismus (Verehrung eines Gottes ; 809 Mill.). Hierher ge- hören : a) Das Judentum (9 Mill.) Seine Anhänger haben sich über die ganze Erde zerstreut; die meisten wohnen in Europa, namentlich in Rußland und Osterreich- Ungarn. — b) Das Christentum (555 Mill.), die höchste aller Religionsformen. Die Christenheit gliedert sich aa) in römisch-katholische Christen (257 Mill.), die besonders in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich, Belgien, Irland, Österreich- Ungarn, Polen und in dem ehemals spanischen und portugiesischen Amerika ver- treten sind; bb. in griechisch-katholische oder orthodoxe Christen (124 Mill.), zu denen die Russen, die Bewohner der kleineren Balkanstaaten, die Mehrzahl der Armenier, die Abessinier und Kopten gehören; cc. in evangelische Christen (174 Mill.), die in Nord- und Mitteldeutschland, in der Schweiz, in Holland, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika den Hauptbestandteil der Bevölkerung bilden. — c) Der Islam (245 Mill.). Seine Bekenner gliedern sich in aa. die Sunniten, die neben dem Koran eine Tradition, die Sünna, anerkennen, wie die Türken, Afghanen und Balntschen; bb. die Schiiten, die sich nur au den Koran halten, wie die Perser. Er hat sich über Arabien, Nord- und Mittelafrika, Syrien, Kleinasien, die europäische Türkei, Iran und Indien verbreitet. Die Kultur findet endlich in den S t a a t s s o r m e n der Völker ihren Aus- druck. Die ursprünglichste menschliche Vereinigung ist die Familie, an deren Spitze der Vater, oder wenn sie aus Gliedern mehrerer Generationen zusammen- gesetzt ist, der Familienälteste oder Patriarch steht. Schließen sich viele Familien zum Zwecke gemeinsamen Schutzes oder Erwerbes zusammen, so bilden sie eine Horde oder einen Stamm; an ihrer Spitze steht ein besonders angesehener Patriarch als Häuptling, Scheik oder Chan. (Zwergvölker Afrikas, Anftral- neger, Feuerländer.) Die ansässigen Völker dagegen bilden Staaten, d. s. Vereinigungen, in denen Gesetze und Obrigkeiten zur Handhabung derselben vorhanden sind. — Liegt die höchste Gewalt im Staate in der Hand eines erblichen oder erwählten Fürsten, so ist er eine Monarchie (von gr. mönos allein und ärchein herrschen). Gilt in derselben die Willkür des Herrschers als Gesetz (Persieu, Negerstaaten), so nennt man sie Despotie (von gr. despotefa Gewaltherrschaft). Richtet sich der Fürst nach bestimmten, von ihm er- lassenen Gesetzen (Rußland), so wird sie zur absoluten Monarchie oder Autokratie (von gr. autös selbst und kratein herrschen), Ist sogar durch ein Staatsgrundgesetz (Verfassung, Konstitution, Charte) dem Volke das Recht ge- geben, bei der Gesetzgebung und der Aufsicht über die Staatsverwaltung durch ge- wählte Vertreter mitzuwirken (Preußen, England Italien), fo redet man von einer konstitutionellen Monarchie. — Liegt dagegen die höchste Gewalt in der Hand mehrerer Familien, aus denen die obersten Behörden hervorgehen (das alte Rom, Venedig im Mittelalter), oder wird das Staatsoberhaupt (Präsident) vom Volke oder seinen Vertretern auf bestimmte Zeit gewählt (Schweiz, Frankreich), so ist der Staat eine Republik (von lat. res publica die öffentliche Angelegenheit, Gemeinde- wesen) und zwar im ersten Falle eine aristokratische (von gr. Avistos der Adlige), im zweiten eine demokratische (von gr, demos Volk). Die Versammlung der Volksver- treter heißt in der Monarchie und Republik Parlament, Reichstag, Landtag n. s. w.; sie besteht aus einer oder zwei Kammern. — Eine Verbindung mehrerer Staaten führt den Namen Personalunion, wenn sie das Herrscher- haus und meist auch die auswärtige Politik gemeinsam haben (Schweden und Nor-
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