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1. Lebensbilder aus der Vaterländischen Geschichte und Deutsche Sagen - S. 86

1905 - Leipzig : Hirt
86 Zweiter Teil. zu essen. Da sah er den Blick eines hungrigen Soldaten auf sich gerichtet. Da, Kamerad, iß auch! sagte er freundlich, brach das Brot mitten durch und reichte dem Soldaten die Hälfte. Vermählung seiner Ainder. Im Jahre 1856 vermählte sich seine einzige Tochter Luise mit dem Großherzog von Baden und im Jahre 1858 sein einziger Sohn Friedrich Wilhelm mit der Prinzessin Viktoria von England. Bei seiner eignen silbernen Hochzeit 1854 war er in Berlin an die Spitze eines Vereins getreten, der es sich zur Aufgabe gestellt hatte, für die Arbeiter billige und gesunde Wohnungen in Berlin und dessen Vororten zu bauen. Stellvertretung des Königs. Als König Friedrich Wilhelm Iv. erkrankte, führte Prinz Wilhelm für ihn die Regierung. In dieser Zeit wurde er Prinzregent genannt. König Wilhelm I. Am 2. Januar 1861 starb König Friedrich Wilhelm Iv.; der Prinzregent wurde nun König von Preußen. Erneuerung des Heeres. Alle menschlichen Einrichtungen veralten mit der Zeit und müssen erneuert werden, d. h. sie müssen den neuen Zeitverhältnissen angepaßt werden. Auch das Heer muß den Zeitverhältnissen Rechnung tragen. König Wilhelm sorgte zu allererst für die Erneuerung des Heeres. Bald sollte sich diese Neugestaltung auf dem Schlachtfelde bewähren. Der Krieg gegen Dänemark im Jahre 1864. Die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg gehörten zum Deutschen Bunde, wurden aber vom Könige von Dänemark regiert. Dies hatte folgenden Grund. Vor etwa 600 Jahren war der Herzog von Schleswig-Holstein zum Könige von Dänemark gewählt worden. Seit der Zeit waren die Herzogtümer mit Dänemark verbunden durch die Person des Fürsten; aber sie hatten ihre eignen Gesetze und ihre eigne Verwaltung. Eine solche Vereinigung selbständiger Länder in der Person des Fürsten nennt man Personalunion. Der König von Dänemark wollte nun Schleswig zu einer dänischen Provinz machen, d. h. er wollte in Schleswig die nämlichen Gesetze und die nämliche Verwaltung einführen wie in Dänemark. Dadurch wäre Schleswig in der Verwaltung und Gesetzgebung von Holstein getrennt worden. Durch diese Trennung wäre gegen ein altes Staatsgrundgesetz verstoßen worden, in dem es heißt, daß die beiden Herzogtümer aus ewig ungeteilt bleiben sollten. Auch wäre Schleswig dadurch dem Deutschen Bunde entzogen worden.
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