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1. Quellenlesebuch für den Unterricht in der Länder- und Völkerkunde - S. 65

1911 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 65 — diejenigen Rechte anmaßen, welche der Bundesregierung durch die Verfassung übertragen sind, und darf nichts unternehmen, was die Einheit der Union aufheben und letztere schädigen kann. Die Verfassungen der verschiedenen Staaten sind daher keineswegs gleich, ebensowenig wie ihre ganze Organisation, Verwaltung und Gesetzgebung, und vieles, was in dem einen erlaubt, ist in dem nächsten oder in andern Staaten verboten und umgekehrt. Auf diesen gänzlichen Mangel an Ein- heitlichkeit in der Gesetzgebung namentlich sind viele Konflikte der Staaten unter einander oder mit der Bundesregierung und zahlreiche Übelstände zurückzuführen, die das öffentliche und das soziale Leben der Vereinigten Staaten aufzuweisen haben. Die Bürger des Staats wählen auf Grund des allgemeinen Wahl- rechts die Mitglieder der General Assembly, der gesetzgebenden Versamm- lung, welche sich aus Senat und Abgeordnetenhaus zusammensetzt, und ferner den Gouverneur, den Präsidenten. Letzterer hat seine Sekretäre, die sein Ministerium bilden und die verschiedenen Ressorts verwalten. Er selbst stattet dem Unionspräsidenten jährlich seinen amtlichen Bericht ab. Als Regierungssitz wird meist nicht die eigentliche Hauptstadt des betreffenden Staates erwählt, sondern ein kleinerer, möglichst zentral ge- legener oder von allen Teilen des Staats leicht zugänglicher Ort; so ist der Regierungssitz von New Jork zum Beispiel nicht etwa diese Stadt, sondern das kleine Albany, der Regierungssitz von Kalifornien nicht etwa San Francisco, sondern Sacramento. Manche Staaten haben sogar zwei politische Hauptstädte, zwischen denen sie wechseln, wie Connecticut, dessen Regierungssitze Hartford und Newhaven sind. Der Zweck dieser eigenartigen Institution ist, die Ansammlung der politisch einflußreichen oder maßgebenden Elemente am Regierungssitze zu verhüten, der Zentralisation der Macht und der Möglichkeit eines seitens der herrschenden Partei oder anderer Faktoren etwa beabsichtigten Staats- streiches vorzubeugen. Vii. Der Südosten der Union und der Mississippi. („Die Vereinigten Staaten von Nordamerika." Von Dr. Friedrich Ratzel, Professor der Erdkunde an der technischen Hochschule zu München. Erster Band. Physi- kalische Geographie und Naturcharakler. Mit 12 Holzschnitten und 5 Karten in Farben- druck, München, Druck und Verlag von R. Oldenburg, 1878. 667 Seiten, 2 Bände 14 Mark. S. 488, 490-493, 517—519, 521—524.) (1. Der Charakter des Südostens.) Wer jemals im Winter durch den Süden, etwa durch die östlichen Teile der beiden Carolinas reiste, wo Niederungen und dürre Sandrücken häufig miteinander abwechseln, hat den südlichen Charakter jener und den nordischen dieser gewiß bald herausgefühlt. Wiewohl die Zypressen des Südens (Taxodien) im Winter ihre Blätter ab- werfen, während die Föhren der Sandrücken grün bleiben, sieht es doch im Zypressensumpf immer halb tropisch, im Pine Barren hingegen winterlich dürr, nordisch aus; das Unterholz und einzelne eingesprengte Bäume bedingen den Unterschied. Im Zypressensumpf sehen wir das dichte Palmengestrüpp, die immergrünen Aruudinarien, Lorbeer- und Heidekrautartige, und stellen- weise Magnolien, ferner lebhaft grüne Schlingsträucher, wie Smilax und Marquardt, Quellenlesebuch. 5
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