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1. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 377

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 377 — tungen übertreffen die von Hongkong. Die Stadt ist zugleich stark befestigter Kriegshasen; sie steht durch ein deutsches Seekabel mit Tschisu und Schanghai in Verbindung und hat damit zugleich Anschluß an das Weltkabelnetz. Sie besitzt ein Realgymnasium und eine deutsch-chinesische Hochschule, die dem deutschen Einfluß in China dienen, und ist der Sitz mehrerer Missionsgesellschaften, die sich um die Ausbreitung des Christentums unter den Chinesen bemühen. Im neutralen Gebiet ist Kiautschou (40000 E.) eine ansehnliche Stadt. Erwerbung. Schon seit Jahren hatte Deutschland die Erwerbung eines Stütz- Punktes an der chinesischen Küste ins Auge gefaßt, und von Nichthofen, der Erforscher und beste Kenner Chinas, hatte die Regierung schon früh auf die vortrefflich gelegene Kiautschou- bucht aufmerksam gemacht. Es fehlte aber an einer geeigneten Gelegenheit dazu. Diese bot sich, als 1897 zwei deutsche Missionare in China ermordet wurden. Drei deutsche Kriegsschiffe gingen in der Bucht vor Anker und landeten Truppen, die Tfingtau besetzten und die deutsche Flagge hißten. Die Verhandlungen mit der chinesischen Regierung führten dann zu einem Vertrage, durch den das heutige Schutzgebiet auf 99 Jahre an Deutschland verpachtet und diesem zugleich die S. 375 erwähnten Rechte eingeräumt wurden. 7. Die Schutzgebiete im allgemeinen. Größe und Einwohnerzahl. Unsre Kolonien umfassen insgesamt ein Ge- biet von rund 2,9 Mill. qkm, erstrecken sich also über einen Flächenraum von mehr als der fünffachen Größe des Deutschen Reiches, während die Einwohner- zahl, 15,7 Mill., nicht ganz ein Viertel von der des Mutterlandes ausmacht. Nach dem räumlichen Umfange unsrer Besitzungen stehen wir erst an dritter Stelle unter den Kolonialmächten, weit hinter Großbritannien und Frankreich. Das britische Kolonialreich, fast 30 Mill. qkm mit 375 Mill. E., ist 88 mal, das französische, 10 Mill. qkm mit 50 Mill. E., 19 mal so groß wie das eigne Staatsgebiet, und auch das holländische, 2 Mill. qkm mit 38 Mill. E., übertrifft das unsre weit an Bewohnerzahl und noch mehr an Größe im Ver- hältnis zum Mntterlande (62:1). Noch bedeutender ist der Abstand, wenn man den Wert des Kolonialbesitzes in Betracht zieht. Denn als Deutschland anfing, überseeische Gebiete zu erwerben, waren die besten Stücke schon in andern Händen. Der Gesamthandel mit den eignen Kolonien erreichte 1911 in Eng- land den Wert von 6864, in Frankreich von 1348 Mill. Mk. gegen nur 164 Mill. Mk. iu Deutschland. Doch ist zu bedenken, daß unsre Schutzgebiete erst in den Anfängen ihrer Entwicklung stehen und noch einer sehr bedeutenden Steigerung ihres wirtschaftlichen Wertes fähig sind. Verwaltung. Die deutschen Schutzgebiete sind mit Ausnahme von Kiautschou, das zur Verwaltung des Reichsmarineamtes gehört, seit 1907 einem besonderen Reichs- kolonialamte unterstellt, dessen Leiter ein Staatssekretär ist. Jede Kolonie hat als obersten Beamten einen Gouverneur und ist wieder in verschiedene Verwaltungsbezirke eingeteilt, an deren Spitze je ein Bezirksamtmann steht. „Die Tätigkeit der Verwaltung erstreckt sich insbesondere auf die Ausübung der Polizeigewalt, die Förderung der Ein- gebornenkulturen und die Anlage von Versuchspflanzungen, die bei sämtlichen Inland- stationen bestehen. Den örtlichen Verwaltungsbehörden liegt auch die Gerichtsbarkeit über die Eingebornen ob, die von dem Bezirksrichter ausgeübt wird". Zur Aufrechterhaltung
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