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1. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 378

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 378 — der Ordnung gibt es in allen Schutzgebieten der Zivilverwaltung unterstellte Polizei- truppen aus Eingebornen, die aber von deutschen Offizieren und Unteroffizieren befehligt werden. Daneben ist in Kamerun, Südwest- und Ostafrika, wo die Bevölkerung mehr zu Aufständen geneigt ist, noch die Haltung besondrer, unter militärischer Verwaltung stehen- der Schutztruppen nötig. Sie bestehen in Südwestasrika aus Weißen, in den beiden andern Gebieten aus Schwarzen. Die Einnahmen der Schutzgebiete fließen hauptsächlich aus Zöllen, die von eingeführten Waren erhoben werden. In einigen Gebieten, wie in Ostafrika und Teilen Kameruns, zahlen die Eingebornen eine Hüttensteuer, in Samoa eine kleine Kopfsteuer. Auch können die Eingebornen jährlich für eine bestimmte Anzahl Tage zu öffentlichen Arbeiten, Wege-, Bahnbauten usw., herangezogen werden. Nur Togo und Samoa haben sich bis jetzt so entwickelt, daß sie auf eignen Füßen stehen. Für alle andern Schutzgebiete ist noch ein Reichszuschuß erforderlich. Er betrug 1912 für Ostasrika 3,6, für Kamerun 2,3, für Südwestasrika 13,8, für Neuguinea 1,2 und für Kiautschou 8,3, insgesamt also rund 29 Mill. Mk. Doch ist bei den steigenden eigenen Einnahmen darauf zu rechnen, daß die Zuschüsse allmählich niedriger und endlich ganz aufhören werden. Übrigens sind die Ausgaben, die das Reich für die Schutzgebiete macht, keineswegs ver- loren; sie fließen dem Mutterlande vielmehr in andrer Form, in den Gewinnen des Handels und der Industrie und den Gehältern der Beamten, wieder zu. ^ Bedeutung. Je nach der Ausnutzung des Landes kann man verschiedene Arten ^von^Kolonien unterscheiden. Es gibt: "\1. Siedlungskolonien. Sie sollen dem Überschuß der Bevölkerung des Mutter- landes eine neue Heimat bieten, den Ansiedlern dauernd die Möglichkeit des Lebenserwerbs durch Ackerbau, Viehzucht u. a. Beschäftigung gewähren. Im allgemeinen eignen sich nur Landstriche der gemäßigten Zone zu solchen Kolonien, da das heiße und ungesunde Klima der Tropengegenden den Europäern weder längeren Aufenthalt noch anstrengende Arbeit gestaltet. Leider ist unter unfern Schutzgebieten keines, das den Auswandrerstrom unsers dicht bevölkerten Vaterlandes ausnehmen könnte, wie England solche in Britisch-Nord- amerika, im Kaplande und in Australien besitzt. Denn Südwestasrika, das seines gesunden Klimas wegen in Betracht käme, vermag nur einer sehr beschränkten Zahl von Ansiedlern Raum zu gewähren (S. 358). So gehen unsre Auswandrer dem Reiche verloren; sie werien Bürger andrer Staaten, und viele gehen im fremden Volkstum auf (S. 217 u. 271). 2. Betriebskolonien. Sie dienen dem Anbau wertwoller Nutzgewächse der heißen Zone und der Gewinnung von Bodenschätzen und werden danach als Pslanzungs- und Bergbaukolonien unterschieden. Die Arbeit wird von Eingebornen oder von eingeführten Arbeilern andrer heißer Länder verrichtet. Die Europäer sind nur die Unternehmer, die mit ihrem Kapital die Anlagen machen und den Betrieb leiten und beaufsichtigen. Der Wert solcher Kolonien ist ein dreifacher. Sie versorgen erstens das Mutterland mit Roh- stoffen für die Industrie, mit Nahrungs- und Genußmitteln, für die es sonst sein Geld ans Ausland zahlen müßte, und machen es von diesem mehr oder weniger unabhängig. Sie bieten zweitens dem Unternehmungsgeiste und den Kapitalkräften des Mutterlandes ein diesem selbst zum Nutzen gereichendes Betätigungsfeld. Schätzt man doch das in den deutschen Schutzgebieten angelegte Kapital auf mehr als 250 Mill. Mk. Drittens bilden die Kolonien für das Mutterland ein Absatzgebiet für die Erzeugnisse seiner Industrie. 3. Handelskolonien, wie wir eine solche in Kiautschou besitzen. Sie können weder Ansiedler in größerer Zahl aufnehmen, noch sind sie an der Erzeugung von Gütern beteiligt. Es sind Niederlassungen geringeren Umfangs, in denen europäische Kaufleute den Austausch der Naturerzeugnisse fremder Länder gegen europäische Industriewaren ver- Mitteln.
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