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1. Lehrbuch der Geschichte des deutschen Volkes für die oberen Klassen katholischer höherer Mädchenschulen - S. 154

1903 - Paderborn : Schöningh
Bürger genoß auch in den entlegensten Ländern die Wohltat der Handelsverträge und den Schutz der deutschen Gesandten und Konsuln, und nun beteiligte sich auch Deutschland wieder in steigendem Maße am überseeischen Handel. Seit dem Jahre 1884 hat das Deutsche Reich auf friedlichem Wege auch ausgedehnte Handelskolonien erworben. Die wichtigsten derselben sind Deutsch-Ostafrika, Kamerun, Deutsch-Südwestafrika und Kaiser-Wilhelms-Land auf Neu-Guinea. Dazu kamen in jüngster Zeit noch ein Landstrich an der Bucht von Kiautschou an der Ostküste Chinas und die Inselgruppe der Karolinen im Stillen Ozean. Zur Verbindung dieser neuen Besitzungen mit Deutschland und zur Hebung des Seehandels überhaupt sind mehrere Postdampferlinien eingerichtet. Die genannten afrikanischen Besitzungen und Kaiser-Wilhelms-Land liegen innerhalb der heißen Zone und eignen sich wegen ihres ungesunden Klimas nicht zur Ansiedlung deutscher Landwirte. Dagegen verspricht die vielerorts in Betrieb genommene Plantagenwirtschaft, bei welcher Eingeborene gegen Tagelohn beschäftigt werden, mit der Zeit recht lohnend zu werden. Die wertvollste aller Erwerbungen ist ohne Zweifel das kleine Gebiet an der Bucht von Kiautschou, welches der Kaiser von China für einen Zeitraum von 99 Jahren pachtweise an das Deutsche Reich abgetreten hat. Das starkbevölkerte Hinterland besitzt nämlich eine hochentwickelte Seidenindustrie und unerschöpfliche Lager vortrefflicher Steinkohlen. Die schönste Frucht unserer überseeischen Gebietserwerbungen aber sind die zahlreichen blühenden Miffionsstationen, welche in allen deutschen Kolonien mit Erfolg für die Verbreitung christlichen Glaubens und christlicher Sitte ihre segensreiche Tätigkeit entfalten. Die Sklaverei ist gesetzlich aufgehoben, und der schmachvolle Menschenraub, den die Araber seit Jahrhunderten in Afrika betrieben, hat aufgehört, 4. Fürsorge für das Wohl der arbeitenden Klassen. In seinen letzten Lebensjahren beschäftigte den menschenfreundlichen Kaiser vor allem die Sorge für den Arbeiterstand. Auf die persönliche Anregung des Kaisers begann der Reichstag das schwierige Werk der sozialen Gesetzgebung, welche durchgeführt wurde nach dem schönen Ausspruche Bismarcks: „Geben Sie dem Arbeiter, solange er gesund ist, Arbeit, wenn er krank ist, Pflege, wenn er alt ist, Versorgung!" Das Krankenversicherungsgesetz (1883) ordnete die Errichtung von Kassen an, welche dem erkrankten Arbeiter nicht nur die Kosten der Krankheit, sondern auch einen Teil des ausfallenden Arbeitslohnes ersetzen. Das Unsallversicherungsgesetz schützt die in der Ausübung ihres Berufs Verunglückten und deren Familien vor Not und Elend. Auch eine Altersund Invalidenversicherung wurde noch unter Wilhelm I. vorbereitet; sie trat jedoch erst 1891 unter Wilhelm Ii. in Kraft, welcher in demselben Jahre
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