1890 -
Bamberg
: Buchner
- Autor: Götz, Wilhelm, Günther, Siegmund
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Mittelschule
- Regionen (OPAC): Bayern
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
Bevölkerung. — Staat. 65
Mündung nach No und schließt die Striche des obersten Naabgebietes
nicht ein. Außerhalb dieser Grenze ist alles übrige Land mit Aus-
nähme des s von der mitteren Altmühl und vom Hesselberg an
auftretenden schwäbischen Stammes als fränkisch zu bezeichnen, auch die
Pfalz. Dem entsprechen die Zahlen der Bevölkerung, insoferne
die Bayern nicht ganz 21/io Millionen, die Franken über 26/io Mill.
ausmachen, die Schwaben etwa 700 000. Der Konfession nach
zählt man 3850000 Katholiken und 1540 000 Protestanten, dazu
kommen noch ungefähr 60000 Israeliten.
Die Zahl der Einwohner beträgt 5450 000 Menschen. Sie
verteilen sich im Lande in der Weise, daß abgesehen von mittleren
und größeren Städten in den meisten Bezirken 60—80 Köpfe
auf den qkm treffen; 80—120 leben in den gewerbthätigsten und
fruchtbarsten Bezirken Frankens und an der östlichsten Donaustrecke,
sowie in der Osthälfte und im W der Pfalz, 40—60 im Hochland
Südbayerns, auf dem Jura und dem Haardtgebirge.
d. Staat.
Das gesamte Gebiet, 76000 qlsm umfassend, ist als Königreich
der zweitbedeutendste Staat des Deutschen Reiches. Es wird im Namen
des Königs nach den Bestimmungen der Staatsverfassung regiert,
nach welcher der Inhaber der königlichen Macht in Verbindung mit
der Volksvertretung, dem Landtag, das Gesetzgebungsrecht ausübt.
Die Beamten und Richter aber handeln nur im königlichen Austrage.
Ihre obersten Behörden haben sie an 6 Staatsministerien, während
zwei oberste Gerichtshöfe, einer für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
und Strafrecht, der andere für Verwaltungsstreitfragen die höchsten
Aufsichts- und Urteilsbehörden bilden.
Die kirchliche Ordnung der katholischen Kirche wird in 8 katho-
tischen Bistümern verwaltet, und zwar durch die Erzbischöse von
München und Bamberg, und die Bischöfe von Passau, Regensbnrg,
Augsburg, Eichstädt, Würzburg, Speier. Die protestantische Kirchen-
gemeinschast diesseits des Rheins steht unter dem kgl. Oberkonsistorium
zu Müuchen, sowie den kgl. Konsistorien zu Ansbach und Bayreuth,
die Protestanten der Pfalz unter dem k. Konsistorium zu Speier.
Das Heer besteht aus 2 Armeekorps, deren Generalkommandos
sich in München und in Würzburg befinden. Jene fetzen sich aus
19 Infanterieregimenten, 4 Jägerbataillonen, 10 Reiter-, 4 Artillerie-
Regimentern, den technischen Waffengattungen und den Sanitäts-
truppeu zusammen. Außer dem stehenden Heere gehört hiezu die
Landwehr und im Kriegsfalle auch der Landsturm.
Für die gesamte Staatsverwaltung aber bedurfte es der Ein-
teilung des Landes in. kleinere Gebiete: es sind 8 Kreise oder
Regierungsbezirke, die wiederum aus Bezirksamtsdistrikteu bestehen.
Die ersteren sind: