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1. Das Deutsche Reich, Kulturgeographie, Allgemeine Erdkunde - S. 150

1913 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Kesselring
— 150 — versorgen die Truppen mit Proviant und Munition. Außerdem gibt es noch besondere Abteilungen für den Krankendienst und für die Eisen- bahn- und Telegraphenverwaltung. Der Landesverteidigung dienen auch die Festungen. Die Westgrenze wird durch Straßburg, Metz, Diedenhofen, Mainz, Koblenz und Cöln, die Ostgrenze durch Königs- berg, Danzig, Thorn, Grandenz, Posen, Glogau und Küstrin geschützt. 2. Flotte. Dringend nötig ist uns auch eine starke Flotte. Wir haben gesehen, welche Bedeutung der Seehandel für uns hat, sei es, daß er Nahrungsmittel für unser Volk oder Rohstoffe für unsere Industrie herbeischafft, sei es, daß er die Erzeugnisse des deutschen Fleißes in alle Welt trägt. Unsere Schiffe, die die fremden Meere befahren, unsere Landsleute, die im Auslande tätig fiud, unsere Küsten, unsere Kolonien, sie alle bedürfen eines starken Schutzes, um gegen Übergriffe und feindliche Angriffe gesichert zu sein. Diese wichtige Aufgabe fällt unserer Kriegsflotte zu. Mit seiner Kriegsflotte steht Deutschland in der Welt an 2. Stelle. Eine stärkere Kriegsflotte' als wir hat England. Im Jahre 1912 besitzt Deutschland 37 große Schlachtschiffe, (29 Linienschiffe und 8 große Kreuzer), England 71, Frankreich 34, die Vereinigten Staaten 33, Japan 25, Rußland 16. Die Linienschiffe sind gepanzerte Schlacht- schiffe, die hauptsächlich die Stärke einer Flotte ausmachen; je 8 bilden ein Geschwader. Deutschland ist eben im Begriff, seine Flotte seiner Weltmachtstellung Entsprechend erheblich zu verstärken. Die Zahl der Linienschiffe soll auf 32 vermehrt werden, so daß wir 4 Geschwader bilden können; dazu sollen noch 2 Admiralschifse und 4 Reserveschiffe kommen. Außer den Linienschiffen umfaßt die Flotte noch Kreuzer (große und kleine), Kanonenboote, Schulschiffe, Torpedoboote und Untersee- boote; im ganzen waren es 1911 130 Fahrzeuge söhne Torpedoboote) mit 60804 Mann Besatzung. 14. Kolonien. § 101. Deutschland hat erst im Jahre 1884 augefangen, Kolonien zu er- werben. Sein Kolonialbesitz ist fünfmal so groß wie das Mutterland. Näheres über unsere Kolonien siehe Ii. Teil Seite 200. 15. Die Verfassung des Deutschen Reiches. I § 102. Das Deutsche Reich umfaßt 26 'Staaten, die einen unauflöslichen Bundesstaat bilden. Die einzelnen Staaten verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbst, sind aber nach außen dem Kaiser als Bundes- oberhaupt unterstellt. Der Kaiser vertritt das Reich andern Staaten gegenüber, schließt im Namen des Reiches Bündnisse und Verträge und entscheidet nach
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