1902 -
Breslau
: Hirt
- Autor: Rohrmann, Adolf, Schröter, Franz Martin, Oehlmann, Ernst, Seydlitz, Ernst von
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Kgr. Sachsen, Kgr. Preußen,
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eine Menge Fabrikstädtediese Gewerbtätigkeit verdankt das Land seinen Stein-
kohlenlagern bei Zwickau und im „Plauenfchen Grunde" w. von Dresden,
So ist Sachsen der gewerbreichste und volksdichteste Staat Europas geworden,
Städte-Tabelle.
Name und Lage
Dresden a. d. Elbe . ........
Leipzig a. d. Elster und Pleiße ....
Chemnitz zw. d. Zwickauer Mulde und
d. Zschopau............
Plauen a. d. Elster.........
Zwickau a, d. Mulde.........
Zittau ct. d. Neiße..........
Freiberg a, d. Mulde.........
Bautzen a. d. Spree.........
Glauchau a. d. Zwickauer Mulde . . .
Reichenbach n.ö. v, Plauen ......
Meerane n. v. Zwickau........
Crimmitschau s.w. v. Meerane.....
Meißen a. d. Elbe..........
Pirna a. d. Elbe............
Annaberg rt. v. Keilberg.......
Kreishauptmann-
schaften
Einwohn,
in Taus.
Dresden
Leipzig
Chemnitz
Zwickau
Bautzen
Dresden
Bautzen
Chemnitz..
Zwickau
Chemnitz
Zwickau
Dresden
395
455
207
74
56
31
30
26
26
24
24
23
20
18
16
Chemnitz
Krie'gsgeschich tlich bekannt: Hochkirch 1758, Bautzen 1813, Dresden 1745,
1759, 1813, Maxen 1759, Kesselsdorf 1745, Freiberg 1762, Leipzig 1813,
Breitenfeld 1631, Hubertusburg 1763.
15. Königreich Preußen. Der N. und der O. gehören fast gäuzlich § 133.
dem norddeutschen Tieflande an, der S.w. ist vorwiegend gebirgig.
Das Stammland des Reiches ist die Mark Brandenburg, in der seit 1415
die Hohenzollern herrschen. Friedrich Wilhelm, „der Große Kurfürst" (1640
bis 1688), erwarb die Souveränität im Herzogtums Preußen und erhob seinen
Staat zum mächtigsten Norddeutschsands. Sein Nachfolger nannte sich „König
in Preußen". Durch Friedrich Ii., den Großen (1740—1786), wurde Preußen
eine Großmacht.
Konstitutionelle Monarchie. König Wilhelm Ii., Deutscher Kaiser. Der
Landtag besteht aus dem Herrenhause, dessen Mitglieder teils erblich, teils vom
Könige ernannt sind, und dem aus indirekten Wahlen nach 3 Steuerklassen hervor-
gegangenen Abgeordnetenhause. Gesetze werden gegeben durch den Beschluß beider
Häuser des Landtages und durch die Unterschrift und die Veröffentlichung durch
den König. Allein hat der König die vollziehende Gewalt und das Kommando
über das Heer. Im Namen des Königs wird die richterliche Gewalt ausgeübt.
Die oberste Staatsverwaltung führen die vom Könige ernannten verantwort-
lichen 9 Minister, deren einer Ministerpräsident ist.
Der Staat zerfällt in 12, im allgemeinen wohl abgerundete Provinzen2,
die, ohne die „Stadt Berlin", in 34 Regierungsbezirke eingeteilt sind.
1 Vgl. die Gewerbekarte S. 84.
2 Amtliche Reihenfolge der Provinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg,
Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-
Nastau, Rhemprovinz oder Rheinland. — Größe und Bevölkerung der Provinzen und
Regierungsbezirke in der Ubersicht S. 108 f.