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1. Landeskunde des Deutschen Reiches - S. 95

1902 - Breslau : Hirt
Kgr. Sachsen, Kgr. Preußen, 95 eine Menge Fabrikstädtediese Gewerbtätigkeit verdankt das Land seinen Stein- kohlenlagern bei Zwickau und im „Plauenfchen Grunde" w. von Dresden, So ist Sachsen der gewerbreichste und volksdichteste Staat Europas geworden, Städte-Tabelle. Name und Lage Dresden a. d. Elbe . ........ Leipzig a. d. Elster und Pleiße .... Chemnitz zw. d. Zwickauer Mulde und d. Zschopau............ Plauen a. d. Elster......... Zwickau a, d. Mulde......... Zittau ct. d. Neiße.......... Freiberg a, d. Mulde......... Bautzen a. d. Spree......... Glauchau a. d. Zwickauer Mulde . . . Reichenbach n.ö. v, Plauen ...... Meerane n. v. Zwickau........ Crimmitschau s.w. v. Meerane..... Meißen a. d. Elbe.......... Pirna a. d. Elbe............ Annaberg rt. v. Keilberg....... Kreishauptmann- schaften Einwohn, in Taus. Dresden Leipzig Chemnitz Zwickau Bautzen Dresden Bautzen Chemnitz.. Zwickau Chemnitz Zwickau Dresden 395 455 207 74 56 31 30 26 26 24 24 23 20 18 16 Chemnitz Krie'gsgeschich tlich bekannt: Hochkirch 1758, Bautzen 1813, Dresden 1745, 1759, 1813, Maxen 1759, Kesselsdorf 1745, Freiberg 1762, Leipzig 1813, Breitenfeld 1631, Hubertusburg 1763. 15. Königreich Preußen. Der N. und der O. gehören fast gäuzlich § 133. dem norddeutschen Tieflande an, der S.w. ist vorwiegend gebirgig. Das Stammland des Reiches ist die Mark Brandenburg, in der seit 1415 die Hohenzollern herrschen. Friedrich Wilhelm, „der Große Kurfürst" (1640 bis 1688), erwarb die Souveränität im Herzogtums Preußen und erhob seinen Staat zum mächtigsten Norddeutschsands. Sein Nachfolger nannte sich „König in Preußen". Durch Friedrich Ii., den Großen (1740—1786), wurde Preußen eine Großmacht. Konstitutionelle Monarchie. König Wilhelm Ii., Deutscher Kaiser. Der Landtag besteht aus dem Herrenhause, dessen Mitglieder teils erblich, teils vom Könige ernannt sind, und dem aus indirekten Wahlen nach 3 Steuerklassen hervor- gegangenen Abgeordnetenhause. Gesetze werden gegeben durch den Beschluß beider Häuser des Landtages und durch die Unterschrift und die Veröffentlichung durch den König. Allein hat der König die vollziehende Gewalt und das Kommando über das Heer. Im Namen des Königs wird die richterliche Gewalt ausgeübt. Die oberste Staatsverwaltung führen die vom Könige ernannten verantwort- lichen 9 Minister, deren einer Ministerpräsident ist. Der Staat zerfällt in 12, im allgemeinen wohl abgerundete Provinzen2, die, ohne die „Stadt Berlin", in 34 Regierungsbezirke eingeteilt sind. 1 Vgl. die Gewerbekarte S. 84. 2 Amtliche Reihenfolge der Provinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen- Nastau, Rhemprovinz oder Rheinland. — Größe und Bevölkerung der Provinzen und Regierungsbezirke in der Ubersicht S. 108 f.
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