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1. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 25

1914 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Erhebung des Kurfürsten Moritz und der Augsburger Religionsfriede. 25 kam zwischen der ernestinischen und albertinischen Linie ein Vertrag zustande, wonach der ersteren die Lande verblieben, die heute zu den thüringischen Herzogtümern gehören. Kurfürst Moritz fand schon vorher seinen Tod. Sein früherer Bundesgenosse, der wilde Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passauer Frieden nicht anerkennen wollen, sondern auch fernerhin die Bistümer geplündert und gebrandschatzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen; bei Sievershausen unweit Braunschweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, aber tödlich verwundet wurde. Er zählte beimorihens seinem Tode erst 32 Jahre. Zob" § 29. Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls Y. Der «uq* Im Jahre 1555 führten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand Relw7s-und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschluß des Augs- 1555. burger Religionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den „Augsburger Konfessionsverwandten", wurde freie Religionsübung und jedem weltlichen Reichsfürsten das Recht zugesprochen, sich zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissens- ymwa -f reih eit. Es galt der Satz: „wessen das Land, dessen der Glanbe";^^^^-^ ' -andersgläubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zuerkannt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich anerkannt. Über die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation durchführen dürfe, einigte man sich nicht.. Die Katholiken setzten es durch, daß der „geistliche Vorbehalt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannten, in den Frieden auf- ^ genommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Reformation übertreten wollte, verpflichtet sein sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vorläufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande gekommen. Indessen hatte Karl V., ein vor der Zeit gealterter, müder Mann,Abdankung bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand, das bisher M V" deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne Philipp überlassen; ihm übertrug er in feierlicher Versammlung auch die Niederlande, die auf diese Weise ebenfalls vom deutschen Reiche losgelöst wurden, und im Jahre 1556 auch Spanien. Er selbst begab sich in das Kloster San 1556. Inste in der spanischen Provinz Estremadura. Dort verbrachte er die letzten Jahre seines Lebens und starb im Jahre 155 8. 1558.
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