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1. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 77

1914 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die ersten beiden Schlesischen Kriege. 77 sammenfassen. Mit seinem königlichen Vater stand er in gutem Einvernehmen. Da wurde er durch dessen Tod im Frühjahr 1740 auf den Thron berufen.^ Die ersten beiden Lchlesischen Kriege. § 82. Die Politische Lage zur Zeit des Regierungsantritts Friedrichs Ii. Wenige Monate nach Friedrich Wilhelm I. starb Karl Vi. Verlust Unter diesem Kaiser ist Lothringen dem deutschen Reiche verloren ge- fiot^tnߣU8< gangen. Stanislaus Leszczynski (vgl. § 77) wurde mit diesem Herzogtum entschädigt, als es ihm auch nach Augusts des Starken Tode nicht gelang die polnische Krone zu erlangen, sondern Kurfürst August Iii. von Sachsen auch in Polen seinem Vater folgte. Nach Stanislaus' Tode ist Lothringen an Frankreich gefallen; so ging ein altes deutsches Land in fremde Hände über. Der letzte Herzog des Landes, Franz, wurde zum Großherzog von Toskana gemacht; er war der Gemahl Maria Theresias, der ältesten Tochter Karls Vi. Karl Vi. hatte keinen Sohn hinterlassen; und es war die wichtigste Österreich. Frage der europäischen Politik, ob es Maria Theresia gelingen würde, die Herrschaft über die österreichischen Erblande zu behaupten. Durch ein Staatsgrundgesetz, die sogenannte „Pragmatt5che_sanktion", hatte Karl Vi. bestimmt, daß die gesamten österreichischen Staaten für immer ungetrennt beieinander bleiben, und daß, wenn männliche Nachkommen fehlten, die weiblichen Nachkommen erbberechtigt sein sollten; auch war diese Bestimmung von den meisten Mächten Europas anerkannt worden. Aber Kurfürst Karl Albert von Bayern erhob auf Grund seiner Verwandtschaft mit dem Kaiserhause Anspruch auf Teile des Erbes; und es war zu erwarten, daß Frankreich, obwohl es die pragmatische Sanktion anerkannt hatte, sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen würde, Habsburg zu schädigen, zu dem es seit den Tagen Karls V. in Gegnerschaft stand. Die Verhältnisse waren für Österreich um so ungünstiger, weil seine Finanzen in Unordnung waren, und weil die verschiedenen Länder, aus denen es zusammengesetzt war, nicht, wie die preußischen Gebiete, zu einem Einheitsstaate verbunden waren, sondern jedes seine besondere Verwaltung hatte. In Frankreich war auf Ludwig Xiv., dem sein Sohn und der Frankreich, ältere seiner Enkel im Tode vorangegangen waren, im Jahre 1715 sein Urenkel Ludwig Xv. gefolgt, für den anfangs eine vormundschaftliche Regierung eintrat. Er war ein unselbständiger, dazu sittenloser und aus-
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