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1. Geographische Grundbegriffe, Übersicht der Länderkunde, Das Königreich Bayern - S. 18

1908 - München : Oldenbourg
18 Grundbegriffe der physischen Erdkunde. Menschenrassen. Mit Rücksicht auf die Hautfarbe der Menschen unterscheidet man 5 Rassen: 1. die Kaukasier — weiß, vorzugsweise in Europa; 2. die Mongolen — gelb, namentlich in Asien; 3. die Neger — schwarz, in Afrika; 4. die Indianer (Rothäute) — rötlichbraun, in Amerika; 5. die Malaien — braun, aus den Inseln des Großen Ozeans. Lebensweise und Beschäftigung. Die Menschen haben nicht alle die gleiche Lebensweise und Beschäftigung; vielmehr lassen sie sich in dieser Beziehung je nach ihrer Gesittung in 3 Klassen teilen: 1. Sammel-, Jäger- und Fischervölker; sie leben von dem, was sie gerade finden oder erbeuten, und haben keine festen Wohnsitze; sie sind roh und unwissend. 2. Hirtenvölker oder Nomaden; diese stehen aus einer höheren Gesit- tungsstufe. Zwar sind sie nicht seßhaft, aber sie besitzen bereits Herden von ge- zähmten Tieren: von Rind ein ^ Schafen und Kamelen. 3. Ackerbauer; diese habeu seste Wohnsitze und bebauen den Boden. Zum Ackerbau gesellen sich dann bald Gewerbe aller Art, Bergbau, Handel, Verkehr, Künste und Wissenschaften. Sie stehen in der Gesittnng am höchsten. Wohnplätze der Menschen. Den wilden Völkern genügen Höhlen, Laub- dächer und einfache Hütten zum Schutz gegen Wind und Wetter und zur Pflege der nächtlichen Ruhe. Die Nomaden haben Zelte. Die gebildeteren Völker fühlen das Bedürfnis nach dauerhafteren Zufluchtsstätten, in denen sie auch arbeiten können und die ihnen die Aufnahme von Haustieren und das Ansammeln von Vorräten gestatten. Religion. Nach der Religion scheiden sich die Völker in solche, die nur einen Gott anbeten, und solche, die mehrere Götter verehren. Erstere heißen Monotheisten, letztere Heiden oder Polytheisten. Zu den Monotheisten gehören: die C h r i st e n, die Inden und die M o h a m m e d a n e r. Land und Staat. Einen von der Natur deutlich abgegrenzten Erdraum nennt man ein Land. Natürliche Ländergrenzen können Gebirge, Meere, Seen und Flüsse bildeu. Ein von der Natur scharf begrenztes Land ist z. B. die Pyrenäen- Halbinsel. — Ein Staat ist die Vereinigung eines Volkes unter einem Ober- Haupte. Staaten, in welchen die Herrschergewa lt in einer Familie erblich ist, heißt man Monarchien. Diese sind wieder a) absolute — der Herrscher gibt unbeschränkt Gesetze und leitet den Staat; d) beschränkte (konstitutionelle) — Vertreter des Volkes wirken bei der Gesetzgebung mit. Staaten, in denen das Oberhaupt nur auf eiue bestimmte Zeit gewählt wird, siud Republiken.
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