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1. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 37

1895 - Straßburg : Heitz
37 Steuern und Zölle. Dieselben scheiden sich in direkte und indirekte Steuern. An der Spitze der direkten Steuern steht in jedem der drei Bezirke ein Steuerdirektor, dem zur Veranlagung der Steuern und zur Ueberwachuug des Katasterwesens in jedem Kreise zwei bis drei Steuer- kontroleure untergestellt sind: Direkte Steuern sind: Grund-, Personal-, Patent-, Mobiliar-, Thür- und Fenstersteuer. Der Verwaltung der indirekten Steuern steht ein Generaldirektor in Straßburg vor. Das Land zerfällt in elf Hauptamtsbezirke, und zwar sind in Diedenhosen, Metz, Saarburg, Schirmeck, Münster und Altkirch Hauptzollämter, denen je ein Oberzoll- inspektor vorsteht, in Mülhausen, Colmar, Straßburg, Hagenau, Saargemünd Hauptsteuerämter, an deren Spitze Obersteuerinspektoren stehen. Jedem dieser Aem- ter stehen zur Ueberwachuug der Steuer- und Neben- Zollämter sowie zur Leitung des Aufsichtsdienstes Ober- grenzkontrolenre resp. Oberstenerkontroleure uuter. Das Forstwesen zerfällt in drei Forstabtei- lungen, entsprechend den drei Bezirken des Landes, deren Vorsitzende die Bezirkspräsidenten sind. Die Forstabteilung Ober-Elfaß zählt drei Forstmeister- bezirke, die sich wiederum in 17 Oberförstereien gliedern, die Forstabteilung Unter-Elsaß vier Forst- me.sterbezirke mit 24 Obersörstereien, die Forstab- teilung Lothringen fünf Forstmeisterbezirke mit 22 Oberförstereien. Das Bergwesen steht dem Ministerium unter.
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