Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geographische Grundbegriffe, Übersicht über die Erdoberfläche, Das Königreich Bayern - S. 18

1887 - München : Oldenbourg
18 Erster Teil, 3. Ackerbauer; sie stehen am höchsten. Sie haben feste Wohnsitze und bebauen den Boden. Zum Ackerbau gesellen sich dann bald Bergbau, Handel, Gewerbe aller Art, Künste und Wissenschaften. § 30. Wohnplätze der Menschen. Den wilden Völkern genügen als Wohnungen einfache Hütten zum Schutz gegen Wind und Wetter und zur Pflege der nacht- lichen Ruhe; die gebildeteren Völker fühlen das Bedürfnis nach dauerhafteren Zufluchtsstätte::, die auch den Betrieb häuslicher Arbeit, die Unterbringung von Haustieren und Gerätschaften und das Aufsammeln von Vorräten gestatten. Wir unterscheiden folgende Arten von Wohnplätzen: 1. Hof oder Gehöfte, ein Bauernhaus mit Nebengebänden (Stallung, Scheune); . 2. Weiler, d. i. der Verein einiger Gehöfte zu eiuer kleinen Häusergruppe; 3. Dorf, d. i. eine größere Anzahl von Häusern; die Bewohner treiben fast nur Landwirtschaft; 4. Flecken, Marktflecken, d. i. ein größerer Ort mit wohlgebauten, in städtischer Ordnung an einander gereihten Häusern mit städtischen Gewerben und Märkten; 5. Stadt, eine in regelmäßiger Reihenfolge gebaute Ort- fchaft mit gepflasterten Straßen, die früher meist mit Mauern umgeben war. Die Städte sind wieder: a) Landstädte; sie sind klein und ohne bedeutenden Ver- kehr, vielfach auch von Ackerbau lebend. b) Provinzialstädte; sie enthalten nur einzelnes von dem, dessen Vereinigung den Hauptstädten ihre Be- dentnng gibt. e) Hauptstädte; sie sind der Sitz der Staatsober- Häupter, der Regierungsbehörden; sie enthalten berühmte Denkmäler, wichtige Anstalten für Wissenschaft und Kunst, sind wichtig durch Handel und Industrie. Wenn der Mensch sür sich lebt, so ist seine Kraft zu genug, um deu feindlichen natürlichen Einflüssen erfolgreichen Wider- stand zu leisten; nur durch die Vereinigung mit seinesgleichen ist er im stände, ein wirklich menschenwürdiges Dasein zu führen; darum haben sich von jeher die Einzelnen, die Familien, zu gemeinschaftlichem Handeln vereinigt. So bilden die nahe bei einander Wohnenden zunächst eine Gemeinde. Diese Ver- einigung besähigt sie zur Herstellung von Werken, die für den Einzelnen unausführbar wären: zum Bau von Straßen, von 31. Staaten.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer