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1. Geschichte des Mittelalters - S. 77

1914 - Bamberg : Buchner
Zerrüttung des Reicher. 77 auf den Königsthron erheben sehen und bezahlten diesen Ruhm mit der Zerstückelung ihrer Lande. Franken, schon frühzeitig in ©st- und Rhein-franken geschieden, ging seit dem Ende der Salier seiner Auflösung entgegen. Hauptstücke von Gstfranken waren: die beiden Bistümer Würzburg und Bamberg, die beiden Fürstentümer Ansbach und Bayreuth, die Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Weitzenburg, Schweinfurt. — In Schwaben kamen nach dem Untergang der Hohenstaufen die Grafen von Württemberg und die Markgrafen von Baden zu Macht und Ansehen. Hauptstücke des späteren bayerischen Schwaben waren das Bistum Augsburg, die Reichsabtei Kempten, die Markgrafschaft Burgau, die Reichsstädte Augsburg, Kempten, Memmingen, Kaufbeuren. Lothringen, seit ©tto dem (Brotzen in Ober- und Niederlothringen geteilt, zerbröckelte immer mehr; sein Name wurde allmählich auf die südlichen Gebietsteile beschränkt. Nur Bayern, das seit dem Aussterben der deutschen Karolinger weiter vom Kampfplatze zurückgetreten war, bildete noch ein mächtiges Ganzes, obwohl Kärnten (976), Österreich (1156), Steiermark (1180) und (im Laufe des 13. Jahrhunderts) Tirol abgetrennt worden waren; dagegen waren die Pfalz (1214) und ein Teil des hohenstaufischen Erbes (1268) gewonnen worden. Die Zertrümmerung der grotzen Herzogtümer ging von den Kaisern aus, wurde aber von den Fürsten selbst emsig fortgesetzt. Aus dem Grundsatz, datz sie Landesherren seien, leiteten sie das Recht ab ihre Besitzungen selbstherrlich zu teilen. Das erste Beispiel für diese schädlichen Teilungen gaben die Wittelsbacher Ludwig der Strenge und Heinrich von Niederbayern, indem sie zwei Jahre nach dem Tode ihres Vaters ©tto Ii. Bayern 1255 teilten; ©berbayern und Pfalz kamen an Ludwig, Niederbayern an Heinrich. Wenige Jahre danach (1260) teilten die Assanier den Rest Sachsens ebenfalls in zwei Teile, in Sachsen-wittenberg und Sachsen-Lauenburg. Ebenso zerlegten die Welfen (1267) ihr Land in zwei selbständige Herzogtümer, Braunschweig und Lüneburg. Bei den fortgesetzten Landesteilungen zählten die Landesherren in Deutschland bald nach Hunderten; aber ein oberster Herr und Richter fehlte. Jeder wollte herrschen, niemand gehorchen. Das $au st recht*) allein galt; der Schwache wurde die Beute des Mächtigen. Noch eine grotze Gefahr brachte die Zeit der letzten hohenstaufen und des Interregnums über Deutschland: die Entfremdung zwischen dem Süden und dem Norden. Doch wurde gerade im Norden, der *) Faustrecht, d. H. der Mißbrauch der Macht des Stärkeren über den Schwächeren, ist zu unterscheiden vom Zehderecht, d. H. von dem altdeutschen Brauch sich selbst Recht zu verschaffen, den unter gewissen Beschränkungen selbst der kirchliche Gottesfriede und der königliche Landfriede bestehen ließen.
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