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1. Für die Oberstufe - S. 49

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Vi. Kulturbilö. 49 erstere erhielten. Als aber mit der Änderung der Nriegsverfassung aus den Rittern Landjunker wurden, richteten diese sich mehr und mehr auf ihrem Landsitz ein und fingen an, die Bewirtschaftung ihres Gutes als ihren Lebenszweck aufzufassen. Ihre landwirtschaftlichen Selbstbetriebe vergrößerten sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch Neurodung und seit dem Ende des 16. Jahrhunderts durch Einziehen der Bauernhöfe (Lauernlegen). 4. vie Wohnhäuser und Wirtschaftshöfe der adligen Grundherren unter- schieden sich zumeist von den Bauernhöfen nur durch die Größe und stellten sich wie diese nach außen hin als Vierseithof dar. Nach der Straße zu war die Hofstatt durch einen Zaun und ein besonderes Torhaus abgeschlossen, während an den Seiten die Scheunen und Ställe für das Vieh sich befanden. Diese §orm haben flbb. 44. Fränkische Hofanlage in Ulrichshagen, (Pfyot. R- Richter, Stettin.) die Gutshöfe im großen und ganzen beibehalten, wenn auch bei manchen großen Gütern das Herrschaftshaus oder Schloß jetzt von den Wirtschaftsgebäuden getrennt liegt. Das Herrschaftshaus hat dann immer eine große, parkartige Gartenanlage hinter sich oder liegt im park selbst, während der Gemüsegarten zu der Wirt- schaftsseite gehört, vie Häuser für die landwirtschaftlichen Arbeiter (Natenleute) sind meist an der Straße erbaut. Kuch an die Bauernhöfe schließt sich gewöhnlich aus der Rückseite der Obst- und Gemüsegarten an, der gegenüber der „Wurt", wo Speisekartoffeln, Wrucken usw. gebaut werden, besonders abgeschlossen ist. In frühern Zeiten bestand die Umfriedigung der Gärten und Höfe aus einer Mauer von Zindlingssteinen. viese Überbleibsel aus der Eiszeit haben die Besitzer jetzt zum Teil verkauft und dafür einen leicht vergänglichen Lattenzaun gesetzt. In den Ortschaften, deren Bewohner aus Niedersachsen stammen, sind die Bau- lichkeiten nach dem Grundsatz aufgeführt, alle zu dem Hof gehörigen lebenden lvaterstraat, Heimatkunde von Pommern Ii. 4
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