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1914 -
Frankfurt am Main
: Diesterweg
- Autor: Waterstraat, Hermann, Wehrhan, Karl
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule, Lehrerbildungsanstalt, Lehrerinnenbildungsanstalt, Mittlere Schule, Volksschule, Mittelschule
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Vii. Aus der pommerschen Geschichte. 83
wird es von nun an sein, zu beweisen, daß wir auch unter einer auswärtigen
Regierung nicht verlernt haben, Deutsche zu sein!"
So waren nach 150jähriger Trennung alle Teile Pommerns wieder oereinigt
und mit dem Staat verbunden worden, der nach Recht und Lage der berufenste war.
9. Die Ordnung der provinzialverwaltung.
Nach der Vereinigung des letzten Teils des pommerschen Landes mit Preußen
wurde unsre Provinz in die drei Regierungsbezirke Stettin, Köslirc und Stral-
sund geteilt. Die bisher neumärkischen Kreise Dramburg und Schweibern sowie
einige uckermärkische Grte wurden zu Pommern gelegt, das seinerseits wenige
Dörfer an Brandenburg abgab (1816).
Die 1825 erlassene Kreisordnung gab der Provinz 26 Kreise. Damals bildete
Stettin den einzigen Stadtkreis, heute sind es 33 Kreise, darunter Stolp, Stargard,
Stralsund, Greifswald, neben Stettin als Stadtkreise.
1823 hatte die Provinz eine landständische Verfassung erhalten. Die
Regierungsbezirke Stettin und Köslin bekamen einen Landtag und der Stral-
sunder Bezirk auch. Die Vertreter wurden von der Ritterschaft, von den Städten
und der Landbevölkerung gewählt. Da diese Trennung der gleichmäßigen Ent-
Wicklung der Provinz nicht förderlich gewesen war, wurde 1881 ein einheitlicher
Provinziallandtag, provinzialausschuß und Landeshauptmann geschaffen, nach-
dem schon 1872 die „Kreisordnung" den Kreistag und den von diesem gewählten
Kreisausschuß eingeführt hatte.
Die Wahl zum Provinziallandtag und Kreistag erfolgt jetzt durch alle
stimmberechtigten Wähler und Wählerinnen. Zurzeit werden für den
pommerschen provinziallandtag 71 Abgeordnete gewählt, und zwar im Re-
gierungsbezirk Stettin 35, Köslin 26 und Stralsund 10. Zum Staatsrat
sendet Pommern 4 Mitglieder.