1912 -
Regensburg
: Manz
- Autor: Biedermann, Georg
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 16
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
Allgemeine Übersicht über die Schweiz.
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liegen um den Nienburger- und Genfer See. Die gemischten Kan-
tone sind: Freiburg und Wallis (französischdeutsch) und Graubünden
x/2 deutsch, 35 °/o Rätoromanen, 17 °/o Italiener). Der Kanton
Tessin ist italienisch. Der Religion nach sind % protestantisch (refor-
miert), 2/5 katholisch. Mittelpunkte der Reformierten waren einst Zürich
(Zwiugli) und Genf (Calvin). Die Katholiken wohnen namentlich im
Hochgebirge und im Süden. Für die Schulbildung ist sehr gut ge-
sorgt. Das Land hat 5 Universitäten, 3 deutsche (Basel, Bern, Zürich)
und 2 französische (Genf und Lausanne).
4. Die Geschichte. Zur Zeit Cäsars wohnten hier die kelti-
scheu Helvetier. Während der Völkerwanderung ließen sich Ale-
mannen (im W. Burgunder) im Lande nieder, welches in der Folge
.zum Deutschen Reiche gehörte. Im Mittelalter gab es neben den
mächtigen Herren des Landes (Grafen von Kybnrg, Habsburg, Bischof
von Basel usw.) zahlreiche freie Stadt- und Landgemeiuden. Von
diesen traten drei: Schwyz, Uri und Unterwalden, die sogenannten
Nrkantone, im Jahre 1307 zusammen, um ihre Freiheit gegen die
Übergriffe der Habsburger zu schützen (Tellsage). Später traten in-
folge glücklicher Freiheitskämpfe Luzern, Zürich, Glarns, Bern
und Zug dem Bunde der Eidgenossen bei und in der Folge weitere
fünf „Orte". Im Jahre 1648 wurde die Unabhängigkeit der Eid-
Genossenschaft vom Deutschen Reiche formell anerkannt. Im 19. Jahr-
hundert kamen dann noch neun Kantone, darunter die französischen
und der italienische, hinzu.
5. Staatliche Verhältnisse. Die Schweiz, ein republikaui-
scher Bundesstaat, besteht aus 22 Kantonen, welche zusammen
die Schweizerische Eidgenossenschaft bilden. Jeder Kanton hat seine
eigene Verfassung. Die gemeinsamen Angelegenheiten (Heerwesen, Ent-
scheidung über Krieg und Frieden, Bündnisse und Verträge, Verkehrs-
Wesen) ordnet die Bundesversammlung, bestehend aus den Ver-
tretern des Volkes (Nationalrat) und je zwei Abgesandten der ein-
zelnen Kantone (Ständerat). Die vollziehende Gewalt hat der Bun-
desrat, an dessen Spitze ein jährlich wechselnder Präsident steht.
Die Schweiz hält als neutraler Staat nur ein Milizheer. Die
Dienstzeit betrügt im 1. Jahre 2—3 Monate, später einige Wochen.
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