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1. Erdkundliche Grundbegriffe, Das Königreich Sachsen, Das Deutsche Reich - S. 51

1918 - Leipzig : Hirt
A. Einleitende Gesamtbetrachtung. 51 Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat. 25 selbständige deutsche Staaten § 101. haben sich während des Krieges 1870/71 auf ewig verbündet und den König des größten Staates, Preußens, als Kaiser an die Spitze gestellt. Die 25 Bundesstaaten sind svgl. § 199): 4 Königreiche: Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen; 6 Großherzogtümer: Baden, Hessen, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar; 30. Die fünf natürlichen Zauptteile des Deutschen Reiches. 5 Herzogtümer: Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg und Gotha, Sachsen-Altenburg, Braunschweig, Anhalt; 7 Fürstentümer: Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Soudershausen, Renß Älterer Linie, Reuß Jüngerer Linie, Lippe-Detmold, Schaumburg-Lippe, Waldeck; 3 Freie Städte: Hamburg, Bremen, Lübeck. Hinzu kommt das Reichsland, d. h. ein dem ganzen Reiche gehörendes, vom Reiche verwaltetes Land, das 1871 gewonnene Elsaß-Lothringen. Reichshauptstadt ist die Hauptstadt Preußens, Berlin. > 4*
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