Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Das Deutsche Reich - S. 52

1901 - Langensalza : Beyer
52 I. Abschnitt. Die Landschaften und Staaten Süddeutschlands. Einzeichnen der geographischen Objekte zu erleichtern, teilen wir die ganzen Maße in halbe und verbinden die Teilungspunkte durch Wagerechte und Senkrechte. 2. Die Einzeichnung der geographischen Objekte beginnt mit der Ent- werfung des Flußnetzes; daran schließt sich die Einzeichnung der Gebirge und endlich der Städte. Bei dieser Zeichnung muß selbstverständlich der gesamte Stoff, der behandelt worden ist, wiederholt werden. Beide, Wieder- holung und Zeichnung, gehen Hand in Hand. a) Zeichnung des Rheinlaufes: 1. Stück: Basel bis in die Nähe von Straßburg; 2. Stück: Straßburg bis Mannheim; 3. Stück: Mannheim bis Bingen. — Feststellung der Richtung in der Skizze. b) Zeichnung der Nebenflüsse: 1. Rechte Nebenflüsse: Namen, Quelle, Lauf, Mündung; Zeichnung. 2. Linke Nebenflüsse. c) Zeichnung der Gebirge, Name, Richtung, größte Breite und Höhe, Abfall, Berge. 6) Zeichnung der Städte. (Bedeutung der Städtezeichen!)
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer