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1. Kurzgefaßtes Lehrbuch der Erdkunde - S. 26

1872 - Leipzig : Merseburger
26 einem andern Orte sein tragbares Zelt aus, das ihm zur Wohnung dient. Die meisten Nomaden gehören dem mongolischen Menschenstamme an und wohnen vorzugsweise in den großen Wüsten von der Westküste Afrikas bis an die Behringsstraße an der Ostküste Asiens; in Europa gehören die Lappen zu ihnen. Die ansässigen Völker haben einen festen Wohnsitz. Sie ver- binden mit dem Anbaue des Bodens, als ihrer Hauptnahrungsquelle, zugleich die Beschäftigung der Naturvölker: Jagd, Fischfang, Viehzucht, insofern es die Beschaffenheit ihres Landes gestattet. Bald beschränken sie sich nicht mehr auf die bloß unmittelbare Benutzung des Ertrags ihres Besitzthums, fondern es tritt das Handwerk hinzu, und wenn die Menge des Ertrags das eigne Bedürfniß übersteigt, so führt der Handel den Ueberfluß andern Völkern zu. Die höchste Stufe der Kultur erreicht ein Volk aber erst dann, wenn ein geistiges Bedürfniß in ihm erwacht ist, und wenn es gelernt hat, demselben durch Wissen- schaft und Kunst zu genügen. Dahin gehören vor allen die christlichen Völker Europas, und unter ihnen finden wir die größte Volksbildung in Deutschland. Die staatlichen Verhältnisse der Völker hängen mit deren Kulturstufe nothwendig zusammen. Die Wandervölker bilden keinen Staat, sondern leben unter der patriarchalischen Leitung eines Familien- ältesten oder Häuptlings. Nur bei den ansässigen Völkern bilden sich nach bestimmten Gesetzen eingerichtete Staaten. Die Form derselben ist verschieden, je nachdem die höchste Gewalt von einem einzigen Ober- Haupte oder von mehreren ausgeübt wird; im ersteren Falle heißt die Staatsform eiue monarchische, im letztern eine republikanische. Die Monarchie (Einherrschaft) ist eine Despotie, wenn der Wille des Selbstherrschers das Gesetz ist, wonach alle Angelegenheiten des Staates entschieden werden; sie ist unbeschränkt (absolut), wenn der Monarch die Regierung allein führt, wenn auch nach Gesetzen, denen er selbst mit unterworfen ist; hat aber das Land ein Grundgesetz (Eon- stitntion), nach welchem festgestellt ist, daß der Monarch in manchen Regierungsmaßregeln durch Vertreter des Volks (Stände) beschränkt ist, so bildet das Land eine constitntionelle Monarchie. Die verschie- denen Namen der Monarchen: Kaiser, König, Großherzog, Herzog, Fürst, bezeichnen ihre verschiedene Würde. Die Despotie herrscht in Asien und Afrika, die Monarchie in Europa und die Republik in Amerika vor. Die Monarchien sind entweder Erb- oder Wahlmonarchien. In jenen erbt die Herrschaft in der Familie des Regierenden fort; in diesen wird nach dem Ableben des Monarchen ein anderer an seine Stelle gewählt. Die Republiken sind aristokratisch oder demokratisch. In jenen übt ein Ausschuß der vornehmsten Familien, in diesen eine aus dem ganzen Volke gewählte Versammlung die Macht. Wenn mehrere Staaten sich zu einem Bunde vereinigen, so heißt dieser Staa- tenbund. Die verbündeten Staaten heißen Bundesstaaten (Schweiz). 3) Eintheiluug nach der Sprache. Man nimmt an, daß ungefähr 850 Sprachen auf der Erde gesprochen werden. Unter diesen sind aber zwei so vorherrschend, daß beide zusammen von mehr als f aller Men- schen geredet werden: a. Der ostasiatische Sprach stamm (von mehr als 300 Mill. M.)
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