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1. Deutsche Kulturgeographie - S. 246

1912 - Halle an d. Saale : Schroedel
I. Anhang. Reicbsverfassung und Verfassung der einzelnen deutschen Staaten^). A. Die deutsche Reichsverfassung und die deutschen Reichsbehörden. Die Zerrissenheit Deutschlands in viele Staaten ist das Ergebnis seines Bodens, seiner Geschichte und des Charakters seiner Bewohner, die sich nach Mundart, Sitte und Überlieferung in verschiedene Stämme teilen. Besonders boten die deutschen Staatengebilde nach dem dreißigjährigen Krieg ein trauriges Bild der Zerrissenheit dar. Dadurch wurde späterhin die furchtbare Demütigung Deutschlands durch Napoleon I. möglich, der dem tausendjährigen römischen Reiche deutscher Nation ein Ende bereitete. Nachdem Napoleon besiegt, wurde 1815 der Deutsche Bund geschaffen, der aber nur ein lockerer Staatenverband war und nicht der von den Besten des deutschen Volkes erstrebten Vereinheitlichung der deutschen Staaten nachzukommen vermochte. Unabhängig von der Bundesregierung führten besondere Ver- träge die durch gleiche Interessen verbundenen Staaten zusammen. In dieser Beziehung hatte vor allem der Zollverein große Erfolge, der die Mehrzahl der deutschen Staaten zu einem ein- heitlichen Zollgebiete zusammenschloß (S. 120); von ihm hatten sich nur Mecklenburg, Holstein, die Hansestädte, Österreich und Liechtenstein ausgeschlossen. Bei all' diesen Einrichtungen bildete Preußen den Kern und wies somit schon auf die Rolle hin, die es bei der Errichtung des neuen Deutschen Reiches zu spielen berufen war. Und als der Krieg von 1866 die Vor- Herrschaft in Deutschland zugunsten Preußens entschieden und Österreich aus dem Deutschen Bund ausgeschlossen hatte, kam es zur Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung. Der Norddeutsche Bund schloß mit den süddeutschen Staaten (Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen) neben einer Zollvereinigung auch Schutz- und Trutzbündnisse, durch die die Beteiligten im Kriegsfalle verpflichtet wurden, ihre volle Heeresmacht unter dem Oberbefehle des Königs von Preußen zur Verfügung zu stellen. Diese Bündnisse sollten gar bald im Kriege mit Frankreich (1870/71) ihre Feuerprobe bestehen, und inmitten im Feindesland wurde zu Versailles am 18. Januar 1871 von den vereinten Fürsten und Städten die deutsche Kaiser- *) Dieser Abschnitt, der meinem Arbeitsgebiet ferner liegt, wurde in der Hauptsache nach dem „Handbuch der Verfassung und Verwaltung" von Graf Hue de Grais bearbeitet.
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