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1912 -
Halle an d. Saale
: Schroedel
- Autor: Eckert, Max
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
I. Anhang.
Reicbsverfassung und Verfassung der einzelnen
deutschen Staaten^).
A. Die deutsche Reichsverfassung und die deutschen Reichsbehörden.
Die Zerrissenheit Deutschlands in viele Staaten ist das
Ergebnis seines Bodens, seiner Geschichte und des Charakters
seiner Bewohner, die sich nach Mundart, Sitte und Überlieferung
in verschiedene Stämme teilen. Besonders boten die deutschen
Staatengebilde nach dem dreißigjährigen Krieg ein trauriges
Bild der Zerrissenheit dar. Dadurch wurde späterhin die furchtbare
Demütigung Deutschlands durch Napoleon I. möglich, der dem
tausendjährigen römischen Reiche deutscher Nation ein Ende
bereitete. Nachdem Napoleon besiegt, wurde 1815 der Deutsche
Bund geschaffen, der aber nur ein lockerer Staatenverband
war und nicht der von den Besten des deutschen Volkes erstrebten
Vereinheitlichung der deutschen Staaten nachzukommen vermochte.
Unabhängig von der Bundesregierung führten besondere Ver-
träge die durch gleiche Interessen verbundenen Staaten zusammen.
In dieser Beziehung hatte vor allem der Zollverein große
Erfolge, der die Mehrzahl der deutschen Staaten zu einem ein-
heitlichen Zollgebiete zusammenschloß (S. 120); von ihm hatten sich
nur Mecklenburg, Holstein, die Hansestädte, Österreich und
Liechtenstein ausgeschlossen. Bei all' diesen Einrichtungen bildete
Preußen den Kern und wies somit schon auf die Rolle hin,
die es bei der Errichtung des neuen Deutschen Reiches zu
spielen berufen war. Und als der Krieg von 1866 die Vor-
Herrschaft in Deutschland zugunsten Preußens entschieden und
Österreich aus dem Deutschen Bund ausgeschlossen hatte, kam es
zur Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer
Führung. Der Norddeutsche Bund schloß mit den süddeutschen
Staaten (Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen) neben
einer Zollvereinigung auch Schutz- und Trutzbündnisse, durch die
die Beteiligten im Kriegsfalle verpflichtet wurden, ihre volle
Heeresmacht unter dem Oberbefehle des Königs von Preußen
zur Verfügung zu stellen. Diese Bündnisse sollten gar bald im
Kriege mit Frankreich (1870/71) ihre Feuerprobe bestehen, und
inmitten im Feindesland wurde zu Versailles am 18. Januar 1871
von den vereinten Fürsten und Städten die deutsche Kaiser-
*) Dieser Abschnitt, der meinem Arbeitsgebiet ferner liegt, wurde in
der Hauptsache nach dem „Handbuch der Verfassung und Verwaltung" von
Graf Hue de Grais bearbeitet.