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1. Lehrbuch der Geographie - S. 42

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
42 Kursus I. Abschnitt Ii. §§ 30—33. Viii. Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz. Hauptstadt: Neu-Strelitz. Ix. Das Großherzogtum Oldenburg liegt zu seinem größeren Teile an der Nordsee und wird fast ganz von der Provinz Hannover umschlossen. Hauptstadt: Oldenburg. Zwei kleinere Teile liegen in Schleswig-Holstein und der preußischen Rheinprovinz. X. Das Großherzogtum Sachsen-Weimar^) besteht aus drei getrennten Teilen; die beiden östlichen Teile gehören dem Saalegebiete und der westliche Teil dem Werragebiete an. Hauptstadt: Weimar. Eisenach mit der Wartburg. Bestimme die Lage der Großherzogtümer! — Welche Gebirge und Flüsse finden sich in denselben? (§ 31.) Die fünf Herzogtümer. Xi. Das Herzogtum Braunschweig besteht aus fünf getrennten Teilen. Hanpt- stadt: Braunschweig (130000 Einwohner). Xii. Das Herzogtum Sachsen-Meiningen liegt im Gebiete der Werra, am Süd- westabhauge des Thüringer Waldes. Hauptstadt: Meiningen an der Werra. Xiii. Das Herzogtum Sachsen-Alteuburg besteht aus zwei getrennten Teilen, welche an der Saale und Pleiße liegen. Hauptstadt: Altenburg. Xiv. Das Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha zerfällt in zwei getrennte Teile am Süd- und Nordabhange des Thüringer Waldes. Hauptstädte: Koburg und Gotha. Xv. Das Herzogtum Anhalt besteht aus zwei Teilen, von welchen der größere an der Elbe und der kleinere am Harze liegt. Hauptstadt: Dessau an der Mulde. (§ 32.) Die sieben Jürstentümer. Xvi. Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Der Hauptteil liegt im Gebiete der oberen Saale. Hauptstadt: Rudolstadt. Xvii. Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Der Hauptteil wird von dem südwestlichen Teile der Provinz Sachsen eingeschlossen. Hauptstadt: Sondershausen. Xviii. Das Fürstentum Waldeck. Hauptstadt: Arolsen. Xix. Das Fürstentum Reuß ältere Linie. Hauptstadt Greiz. Xx. Das Fürstentum Reuß jüngere Linie. Hauptstadt Gera. Xxi. Das Fürstentum Schaumburg-Lippe. Hauptstadt: Bückeburg. Xxii. Das Fürstentum Lippe(-Detmold). Hauptstadt: Detmold. (§ 33.) Die drei freien Städte. Xxiii. Die freie Stadt Hamburg (mit Gebiet 770000 Einwohner) an der Elbe. Xxiv. Die freie Stadt Bremen (225000 Einwohner) an der Weser. Xxv. Die freie Stadt Lübeck an der Trave. *) Siehe auch die Spezialkarte der thüringschen Staaten zu § 106, Seite 139.
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