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1. Die Landschaften Europas - S. 387

1900 - Trier : Lintz
Staatenbildung. 387 slavischen Serben, die schon im 9. Jahrhundert zu einem eigenen Staatswesen gelaugten und nach Verjagung der Byzantiner in der Mitte des 11. Jahrhunderts ein Königreich bildeten, wurden jedoch von den Türken unterjocht. Sie erlangten erst i. J. 1878 ihre völlige Unabhängigkeit wieder. Die Bulgaren, ursprünglich ein finnisch-tatarischer Volksstamm, der aber stark mit Slaven untermischt ist und später eine slavische Sprache annahm, haben ihre volle Selbständigkeit noch nicht erlangt, und ein Teil des Staates, Ostrumelien, ist in Wirklichkeit noch eine türkische Provinz. Die Griechen, die den gliederreichen Süden der Balkan- halbinsel bewohnen, haben früher wohl ein in mancher Hinsicht gleichartiges Volk, aber nie ein einheitliches Staatswesen gebildet, vielmehr zerfielen sie, der wagerechten und senkrechten Gliederung des Landes entsprechend, in viele selbständige Staaten. Erst die Freiheitskämpfe gegen die Türken im 19. Jahrhundert führten zur Bildung eines griechischen Staates, der anfangs nur Mittel- und Südgriechenland, sowie die Inseln im Ägäischen Meer unifasste. Im J. 1863 wurde er um die Jonischen Inseln und 1881 um Epirus und Thessalien vergrössert. Auf dem Wege zur Selbständigkeit befindet sich die Insel Kreta, die 1898 aus der türkischen Ver- waltung ausschied, aber noch unter der Oberherrschaft der Türkei steht. Der nordwestliche Teil der Balkanhalbinsel ist Öster- reich-Ungarn angegliedert, und zwar bilden die Küstengebiete Bestandteile dieses Staates, während die Herzegowina und Bosnien nur seiner Verwaltung unterstehen. Die Balkanstaaten haben folgende Grösse und Einwohnerzahl : qkm Einw. Türkei........... . . 162 500 5 800 000 Bulgarien (mit Ostrumelien) . . . . . 96 600 3 300 000 (1893) Serbien .......... . . 48 300 2 350 000 (1897) Montenegro......... 9 000 230 000 (1897) Herzegowina mit Bosnien . . . . . . 58 400 1 720 000 (1897) Griechenland........ . . 65 000 2 430 000 (1'896) Kreta.......... 8 600 295 000 Balkanhalbinsel (mit Dalmatien) . . 455 000 etwa 18 Mill. Die Türkei ist ein monarchischer Staat, dessen Herrscher, der den Titel Grosssultan (Kaiser) führt, mit uneingeschränkter Gewalt regiert. Die Herrscher würde geht auf den ältesten Prinzen über. Die Macht des Grosssultans wird dadurch vergrössert, dass er zugleich der Kalif, d. h. das geistliche Oberhaupt aller Mohame- daner ist. Er hat seinen Regierungssitz in Konstantinopel. Das ganze Türkische Reich in Europa, Asien und Afrika ist in 30 Pro- vinzen oder Wilajets, von denen nur 7 in Europa liegen, und in 6 Mutes- sarifate (Provinzen, die der obersten Behörde unmittelbar unterstehen) einge- teilt. Iber jeder Provinz steht ein Wali (Generalgouverneur). An der Spitze der Staatsverwaltung steht der Grosswesir (Ministerpräsident). Die höchsten Verwaltungsbeamten heissen Wesir und Bala; unter ihnen stehen die Effendi, die als Auszeichnung den Titel Bey erhalten. Im Heere nehmen den höchsten Rang die Müschir (— Marschall) ein; ihnen folgen die Pascha. In der Türkei be- steht die allgemeine Wehrpflicht. Das Landheer ist in 7 Armee- 25*
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