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1. Geschichte des Mittelalters - S. 83

1882 - Freiburg : Herder
Wilhelm der Eroberer. Johann ohne Land. 83 mit Philipp August von Frankreich um die französischen Besitzungen. Ihm folgte sein Bruder Johann, ein feiger und lasterhafter Tyrann, der seinen Neffen Arthur ermorden ließ, um dessen Lehen, die Bretagne, an sich zu ziehen. Deswegen forderte ihn König Philipp Ii. August von Frankreich als Oberlehensherr vor seinen Richterstuhl; Johann er- schien natürlich nicht, worauf er von dem französischen Könige bekriegt wurde und einen großen Teil seiner Besitzungen in Frankreich verlor. Die Magna charta. (1215.) § 87. Als Johann hierauf seiner Tyrannei in England freien Lauf ließ, zwang ihn ein allgemeiner Aufstand, der von dem Adel ausging, zur Unterschreibung des großen Freiheitsbriefes „Magna charta liber- tatum". Der Hauptinhalt desselben besteht in folgendem: Bestätigung der Rechte der Kirche; Beschränkung der willkürlichen Bestenerung der Vasallen und der königlichen Vormundschaft über unmündige Vasallen; Einführung eines höchsten Gerichtshofes in Civilfachen; Schutz der persön- lichen Freiheit und des Eigentums gegen willkürliches Gericht; Bestätigung der alten Rechte und Freiheiten der Städte, Flecken, Seehäfen und der fremden Kaufleute; Milderung der harten Forstgesetze; Einführung gleichen Maßes und Gewichtes; endlich: außerordentliche Steuern können nur mit Einwilligung des Reichstags (Parlaments) erhoben werden. Rückblick auf das Zeitalter der kreumge. Die Kreuzzüge sind die größte That des Mittelalters. Alle christlichen Völker erhoben sich zum Kampfe gegen den Islam und wetteiferten miteinander in Heldenmut und Opferwilligkeit. Die Kreuz- züge erweckten nicht bloß eine religiöse und kriegerische Begeisterung, son- dern sie beförderten einen Aufschwung, der jeden Stand ergriff und in frische Thätigkeit versetzte. Der Adel und das Ittlterwesen. § 88. Als die Zahl der gemeinen Freien immer mehr schwand und die schwere Reiterei der Hauptbestandteil der Heere wurde, konnten die ärmeren Freien nicht mehr für das Reich zu Felde ziehen. Infolge dessen bildete sich ein eigener Stand aus denjenigen Freien, welche so viel Eigentum besaßen oder so viel Gut zu Lehen trugen, daß sie zu Rosse Kriegsdienst thun konnten; sie hießen daher in den Urkunden „milites" (Krieger) und nannten sich von ihrem Kriegsdienste zu Rosse Ritter. Der Sohn eines Ritters erhielt durch seine Geburt das Lehen- recht, während die Bürger und Bauern es verloren; doch konnte der König jeden Mann zum Ritter erheben. 6*
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