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1. Geschichte des Mittelalters - S. 97

1882 - Freiburg : Herder
Karl Iv. Wenzel. Bündnisse im Deutschen Reiche. 97 werden durften. Die Kurfürsten waren also eigentlich Landesherren. Übrigens hatten auch die andern Fürsten, namentlich während der Wirren zur Zeit der letzten Hohenstaufen, sich immer mehr Rechte zu verschaffen gewußt, so daß auch sie fast selbständig waren. (Entstehung der fürstlichen Landeshoheit.) Den Städten verbot die goldene Bulle, Bündnisse ohne den Willen des Kaisers zu schließen, sie thaten es aber dennoch; ebenso die Ritter (der reichsfreie kleine Adel); denn darin fanden sie ihren einzigen Schutz gegen die Übermacht der Fürsten. Karl Iv. schützte oder opferte die Städte, je nachdem er es in seinem Interesse fand. Um 100 000 Gul- den sicherten die Kurfürsten seinem Sohne die Nachfolge im deutschen Reiche zu; statt ihnen diese Summe zu bezahle«, verpfändete ihnen Karl den Nest der Reichszölle und dreißig Reichsstädte. In einer Reichsstadt, die von dem Kaiser an einen Fürsten verpfändet war, setzte der Fürst einen Vogt als Gerichtsherrn ein und bezog die Steuer,' welche sonst dem Kaiser entrichtet wurde, und weil die Kaiser etrtq verpfändete Reichs- stadt in der Regel nie mehr einlösten, so wurde sie aus einer Reichs- stadt eine landesfürstliche Stadt. Wenzel. (1378-1400.) § 11. Karls Iv. Sohn und Nachfolger Wenzel zeigte anfangs guten Willen, Recht irnd Ordnung im Reiche aufrecht zu erhalten. Da es ihm aber nicht nach Wunsch gelang, ließ er den Dingen ihren Lauf und zog sich in sein Böhmen zurück, wo ihm das Volk nicht abgeneigt war, obwohl er durch übermäßigen Weingenuß seine ohnehin wilde Natur steigerte und dann seiner Umgebung furchtbar wurde.. Im Jahr 1400 erklärten ihn die Kurfürsten des Thrones verlustig und wählten Ruprecht von der Pfalz zum König. Derselbe konnte sich aber trotz seiner guten Eigenschaften keine allgemeine Anerkennung verschaffen und starb 1410. Hierauf wurde Wenzels Bruder Siegmund gewählt. Wenzel aber protestierte fortwährend und schrieb sich bis zu seinem Tode (1419) Kaiser. Die Mldililse im Deutschen deiche. § 12. Als zur Zeit des Interregnums kein König das Recht und die Freiheit der Schwachen gegen die Gewalt der Mächtigen schützte und von den späteren Königen der eine nicht die Macht, der andere nicht den Willen hatte, den Übergriffen der Großen Einhalt zu thun, traten freie Landschaften und Städte in Bündnisse zusammen zur gemein- schaftlichen Verteidigung ihrer Rechte. Bumüller, Überblick. Ii. 3. Aufl. 7
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