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1. Grundriß der Erdkunde - S. 44

1908 - Leipzig : Hirt
44 Das Deutsche Reich. deutschen Stämme ö. der Elbe und Saale aus ihren Wohnsitzen verdrängt waren, wanderten um das Jahr 400 von N.o. her Slawen in diese Gebiete ein, so daß die Saale-Elbe-Linie die Grenze zwischen slawischem und deutschem Volke wurde. Nach der Entstehung des Karolingerreiches begann das allmähliche Zurückdrängen der Slawen durch Karl d. G. und später durch Heinrich I., so daß Deutschland endlich in seinen Grenzen wieder von deutschen Stämmen bewohnt war. Als solche deutsche Stämme treten auf: Alemannen, Schwaben, Bayern, Franken, Thü- ringer, Hessen, Sachsen und Friesen. Jeder dieser Stämme hatte seine Besonderheiten in Sitte und Mundart. Trotzdem waren sie im Mittelalter zum „Heiligen Römischen Reiche Deutscher Nation" geeint. Aber der Zusammenhalt unter den Reichsgliedern wurde nach dem Dreißigjährigen Kriege immer lockerer, und so zertrümmerten endlich die Stürme des Franzosenkrieges von 1806 das alte, ehrwürdige Reich. Erst der Franzosenkrieg von 1870 hat Deutschland aufs neue zu einem Deutschen Reiche geeint und die einst durch Frankreich los- gerissenen Landschaften Elsaß und Lothringen wieder an das Reich zurück- gebracht. — Die Grenzen des Deutschen Reiches schließen stellenweis fremde Bevölkerungsteile ein. In den preußischen Provinzen Schlesien, Posen und Preußen wohnen Polen (3,5 Milt.), in der Lausitz Wenden (100 T.), in Nordostpreußen Litauer (100 T.), in Nord- schleswig Dänen (140 T.), in Elsaß-Lothringen Franzosen (200 T.). — Dem Religionsbekenntnis nach unterscheiden sich fast 2/3 Evan- gelische und ^/3 Katholiken. Die katholische Konfession hat in Süd- deutschland das Übergewicht, die beiden evangelischen Bekenntnisse sind in Nord- und Mitteldeutschland vorherrschend. Über alle deutschen Länder zerstreut sind 600 T. Juden (davon in Berlin 80 T.). 2. Reichsverfassung. 7 Iss Oberhaupt des Deutschen Reiches ist der König von Preußen, der deshalb den Titel Deutscher Kaiser führt. Er ist in der Reichs- regierung beschränkt: 1) durch den Bundesrat, der aus Bevollmäch- tigten der deutschen Regierungen gebildet ist, 2) durch den Reichstag, der sich aus 397 Abgeordneten zusammensetzt, welche vom Volke gewählt werden. 3. Die Staaten des Deutschen Reiches. 72] Sie bilden drei Gruppen: 1) das Königreich Preußen, 2) die andern norddeutschen Staaten, 3) die süddeutschen Staaten. Außerdem stehen unter deutschem Schutz eine Anzahl von Kolonien in Afrika und Australien und ein Pachtgebiet in Asien. S. Anhang. I. Das Königreich Preußen. 73] Das Königreich Preußen ist die Hauptmacht des Deutschen Reiches. Es besteht aus dem Stadtbezirk Berlin, den 12 Provinzen Brandenburg, Pommern, Westpreußen, Ostpreußen, Posen, Schlesien, Sachsen,^Schles- wig-Holstein, Hannover (mit dem Jadegebiet), Hessen-Nassau, Westfalen, der Rheinprovinz und den hohenzollernschen Landen. Die größten Pro- vinzen sind Schlesien, Brandenburg, Hannover, Ostpreußen, die kleinsten Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen-Nassau. 74] 1. Stadtbezirk Berlin mit 2,1 Milk. E.
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