1906 -
Leipzig
: Degener
- Autor: Steckel, Ernst
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
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Die Hebung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich verschiedene Gesell-
schasten zur Aufgabe gemacht. Zu ihnen gehören die Deutsche Kolonialgesellschaft
für Südwestafrika, die Siedlungsgesellschaft, welche Farmen an Kolonisten verpachtet
oder verkauft, die Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft und ver-
fchiedene englische Gesellschaften.
Iv. Deutsch-Oftafrika.
Im Jahre 1884 fuhren Dr. Karl Peters, Dr. Jühlke und Graf Pfeil
nach Ostafrika, um dort deutsche Landerwerbungen vorzubereiten. Damit sie die
Eifersucht der Engländer nicht erregten, wurde die Fahrt geheim ausgeführt. Sie
zogeu am Wann aufwärts und schlössen mit 10 unabhängigen Negerfürsten rechts-
gültige Verträge. So wurden zunächst die Landschaften Usegnha, Ukami, Usagara,
und Ngnrn gewonnen und 1885 unter deutschen Schutz gestellt. Die hierauf
gegründete „Deutsche Ostafrikanische Gesellschaft" machte weitere Erwerbungen.
Den durch die Araber betriebenen Sklavenjagden und dem Sklavenhandel wurde
Einhalt geboten, wodurch Aufstände hervorgerufen wurden, bei deren Unterdrückung
sich namentlich der Major von Wißmann verdient machte, indem derselbe den
Hauptanführer Bnschiri, einen arabischen Sklavenhändler, besiegte und erschießen
ließ. In den fast entvölkerten Gegenden kehrte nun Ruhe und Ordnung ein, und
dankbare Herzen schlugen den Deutschen entgegen, die eine große Gefahr für die
Negervölker abgewendet hatten. Über 20000 Sklaven waren jährlich noch in der
letzten Zeit von der Ostküste Afrikas ausgeführt worden. Diese Greuel der Völker-
Verwüstung hörten nun auf. Durch Vertrag mit Portugal, der die Südgrenze
bestimmte, und den Vertrag von 1890 zwischen England, Deutschland und der
Dentschen-Ostafrikanischen Gesellschaft wurden die Verhältnisse endgültig geregelt.
Der Sultan von Sansibar trat gegen 4 Mill. Mark den Küstensaum des Fest-
laudes und die Insel Mafia an Deutschland ab. Die kaiserliche Regierung
übernahm die Verwaltnng des ganzen Schutzgebietes. Sie erhebt die Zölle,
zahlt aber der Deutschen Ostafrikanischen Gesellschaft jährlich 600000 Mark als
Verzinsung und Tilgung der von dieser aufgenommenen Anleihe von 101/2 Mill.
Mark; zudem erhielt die Gesellschaft noch manche Vorteile in Bezug auf Aus-
Nutzung und Bewirtschaftung des Landes.
Die gegenwärtige Grenze von Dentsch-Ostafrika geht vom Kap Delgado
am Rovnmo aufwärts nach dem Njassa-See, von diesem den nordöstl. Teil
einschließend, darauf läuft sie zur Südspitze des Taugaujika-Sees, durch dessen
Mitte sie nordwärts zieht; in derselben Richtung erreicht sie die Nähe des
Albert Edward-Sees (1° südlicher Breite), von dort geht sie in östl. Richtung
nach dem Viktoria-See (oder Viktoria Njansa) und schneidet diesen in der Mitte
west-östlich; von dem Ostufer des Sees läuft die Grenze in südöstlicher Richtung,
das Kilima-Ndscharo-Gebiet einschließend, nach der Mündung des Umba-Flnsses.
Die Nachbarläuder sind im Süden portugiesisches, zwischen Njassa- und Tanganjika-
See englisches Gebiet, im W. der Kongostaat, im N. Britisch-Ostafrika; auch die