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1. Kleine Geographie für die Hand der Schüler in Volks- und Mittelschulen - S. 45

1910 - Langensalza : Beyer
— 45 — selbständiger Herrscher ist, hat der Deutsche Kaiser in allen Dingen, welche das Reich gemeinsam angehen, die oberste Gewalt. Er hat den Vorsitz im Bundesrate, der aus Bevollmächtigten der einzelnen deutschen Staaten gebildet wird. Der Bundesrat hat die Reichsgesetze vorzuschlagen und vorzubereiten. Über diese Gesetzes-Vorlagen beschließt dann der Deutsche Reichstag, dessen Mitglieder m geheimer Abstimmung vom Volke und aus dem Volke gewählt werden. Die Reichstagsbeschlüsse bedürfen der Bestätigung des Kaisers und werden von diesem verkündet. Doch sind viele staatliche Angelegenheiten den einzelnen Landes- regierungen vorbehalten, weshalb jeder Einzelstaat des Deutschen Reichs noch seinen besondern Landtag hat. Und während einzelne Gesetze für das ganze Reich gleichmäßig gelten (Reichsgesetze), haben andere nur sür einen bestimmten Staat Geltung (Landesgesetze). — Allen deutschen Staaten gemeinsam ist das Heer und die Kriegsmarine, und der Kaiser ist der oberste Kriegsherr. Jeder Deutsche ist im Heer oder der Marine zu dienen verpflichtet (allgemeine Wehrpflicht). Außerdem haben die Staaten des Deutschen Reiches noch zahlreiche wichtige Einrichtungen ge- meinsam, welche zur Förderung und Erleichterung des allgemeinen Verkehrs dienen (gleiche Münzen, Maße und Gewichte, Post und Telegraphen, Eisen- bahnen). Das Deutsche Reich umfaßt 540 777 qkm mit über 61 Mill. Einrv.*) a) D i e n o r d - und mitteldeutschen Staaten. 1. Das Königreich Preuszen. Der Staat hat ein abgerundetes Gebiet von 348 702 qkm mit über 37 Mill. Einwohnern. *) Die in dem nachfolgenden Teile dieses Buches angeführten Zahlen sind nicht oder doch nur in ganz spärlicher Auswahl zum Erlernen bestimmt. Sie sollen vielmehr nur als Verauschaulichungsmittel und zur Beantwortung und Lösung von Fragen und Aufgaben wie die folgenden dienen: 1. bei Ländern und Laudesteilen: Wie oft ist der Flächeninhalt unseres Kreises iu dem unseres Bezirkes, unserer Provinz, wie oft der unserer Provinz in dem des Gesamtstaates enthalten, oder welches ist ihr Größenverhältnis zueinander? Wie- viel Einwohner kommen iu unserm Kreise auf das Gebiet eines Quadratkilomeiers, wie viele iu der Proviuz, wie viele iu unserm Deutscheu Reiche und in verschiedenen seiner Landesteile? Wie ist also das Verhältnis der Bevölkeruugsdichtigkeit? (Ver- gleiche z. B. Posen und Westfalen, Mecklenburg und Königreich Sachsen.) Worin mag die Verschiedenheit der Bevölkerungsdichtigkeit ihren Grund haben (Boden- beschafsenheit, Klima, Bewässerung, größere oder geringere Fruchtbarkeit des Bodens, Bodenschätze wie Kohlen, Erze usw., Borherrschen von Waldwirtschaft, Viehzucht, Ackerbau oder Industrie, Nähe des Meeres usw.)? Die Verhältnisse von Größe und Bevölkerungsdichtigkeit eiues jeden neu zu betrachtenden Landes sind mil denen des Deutschen Reiches zu vergleichen. 2. bei Städten: In welchem Verhältnis steht die Einwohnerzahl unseres Wohn- ortes zu der der angeführten Städte, d. h. wie vielmal größer oder kleiner ist er? Vergleiche die Größe der Orte im Gebirge mit denen in der Ebene, besonders mit denen an großen Flüssen, an Hauptverkehrsstraßen und am Meere. Desgleichen vergleiche Orte in Gegenden mit vorherrschender Landwirtschaft, mit solchen in Gegenden mit vorherrschender Industrie. Ordne die Orte der Provinz, des Landes, Deutschlands nach der Einwohnerzahl und versuche den Grund der größeren oder geringeren Einwohnerzahl anzugeben usw.
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