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1. Geschichte der Neuzeit - S. 24

1883 - Freiburg : Herder
24 Von der Reformation bis zum westflischen Frieden. heit, der lblichen Deutschen Nation endlichen bevorstehenden Untergang zu verhten, und damit man desto eher zu freundlicher friedlicher Ver-gleichung der spaltigen Religion gelangen mge". Der Friede sollte aber auch fortdauern, wenn die gedachte Vergleichnng durch die Wege des Generalkonzils, des Nationalkonzils oder Kolloquiums nicht zustande komme. In diesem Frieden wurde festgesetzt: die protestantischen Stnde haben volle Religionsfreiheit und im Reiche Rechtsgleichheit mit den Katholiken, auch behalten sie die bisher eingezogenen Stifte. Kein Reichsstand soll die Unterthanen eines andern Reichsstandes von ihrer Religion abwendig machen oder in Schutz und Schirm nehmen. Den Unterthanen ist die Auswanderung der Religion wegen gestattet; sie drfen ihre Gter verkaufen, haben aber den Landesherrn fr Leibeigen-schaft und Nachsteuer billig zu entschdigen. In den Reichsstdten/wo beide Religionen bisher nebeneinander bestanden, soll dies fortdauern. Beide Teile machen sich fr die Zukunft verbindlich, keinem gegen diesen Frieden Handelnden beizustehen, sondern vielmehr dem Angegriffenen Hilfe zu leisten. Ein wichtiger Artikel war der sogenannte geistliche Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum) der Katholiken, da nmlich Geistliche, welche sich von der katholischen Religion lossagen wrden, auch ihrer mter und Pfrnden verlustig werden sollten. Dadurch wollten die Katholiken ver-hindern, da ein Prlat durch den bertritt zum Protestantismus das Stiftsland zu seiner weltlichen Herrschaft und die Unterthanen nach dem Grundsatze: der Landesherr ist auch Herr der Landesreligion (cujus regio, ejus et religio) zu Protestanten mache. Die protestantischen Stnde versagten jedoch diesem Vorbehalte der Katholiken ihre Zustimmung. Karts V. Adankung und Hod. (21. September 1558.) 30. Der Kaiser sah ein, da seine Wirksamkeit zu Ende sei, denn, wie er oft sagte, gegen ihn, sonst gegen niemand, waren die deutschen Fürsten, protestantische und katholische, einig. Er berlie daher Deutsch-land sich selbst und seinem Bruder Ferdinand, bergab am 25. Oktober 1555 die Niederlande seinem Sohne Philipp, entsagte bald auch der spanischen und das folgende Jahr der kaiserlichen Krone. Am 10. September 1556 schiffte, er sich in Rammekens (bei Middelburg) nach Spanien ein und begab sich in das Kloster St. Just bei Plasencia (in der Provinz Estremadura). Hier lebte er mit wenigen Dienern in vlliger Abge-schiedenheit; seinem Sohne gab er nur Rat, weun dieser ihn darum er-suchte; er widmete seine Zeit der Andacht und der Lesung religiser Bcher, pflegte seinen kleinen Garten und versuchte sich auch in mechani-schen Arbeiten. Am 21. September 1558 beschlo er sein thatenvolles
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