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1. Geschichte der Neuzeit - S. 201

1883 - Freiburg : Herder
Unruhen in Italien, Deutschland und der Schweiz. 201 Der Herzog Karl von Braunschweig hatte durch despotische Launen den Adel und die Offiziere erbittert und sich die hhern Brgerklassen entfremdet; am 6. September abends fand sich ein Volkshaufen zusam-men, der den aus dem Theater heimfahrenden Herzog mit Geschrei und Steinwrfen begrte, hierauf ungehindert von dem aufgestellten Militr in das Schlo drang und dasselbe anzndete. Der Herzog ent-floh und sein Bruder Wilhelm bernahm mit Genehmigung der Agna-teil (der Angehrigen der Dynastie Hannover) und des Deutschen Bundes die Regierung. In Hannover kam es Anfangs 1831 zu unruhigen Auftritten, die leicht unterdrckt wurden; der Generalgouverneur jedoch, der liberale Herzog von Cambridge, bewog den König Wilhelm Iv. von England, den Landesherrn, mit den Stnden eine neue Ver-fassung zu vereinbaren, durch welche der Brger- und Bauernstand eine angemessene Vertretung auf dem Landtage erhielt. Am 27. Mai 1832 feierten ungefhr 20 000 Menschen bei der Schloruine Hambach in Rheinbayern ein Revolutionsfest und gaben dadurch dem deutschen Bundestage Veranlassung zu scharfen Gesetzen gegen Vereine, Versammlungen und gegen die Zeitungen. Am 3. April 1833 machten einige zwanzig Studenten den wahnsiu-nigen Versuch, den Bundestag in Frankfurt zu berfallen, was nur eine strengere berwachung der Hochschulen zur Folge hatte. Damit endigte in Deutschland das Nachspiel der Juli-Revolutiou, das aber manches Gefngnis mit politischen Verbrechern gefllt hatte. Noch mehrere hatten sich nach Frankreich, Belgien und die Schweiz geflchtet, wo sie, wie die italienischen und franzsischen Flchtlinge, Geheimbnde schlssen. 12. In der Schweiz waren die Verfassungen der kleinen Kantone ttri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug und Appenzell rein demokratisch; die Landesgemeinde (Volksversammlung) whlte nmlich alljhrlich die Landesobrigkeiteu, nderte die Gesetze ab oder beschlo neue, wenn sie es fr gut fand, und bewilligte Steuern und Abgaben; in den andern Kantonen dagegen hatte ein Groer oder Kantons-Nat das Recht der Gesetzgebung, Besteuruug und Be-amtenwahl; in diesem Rate aber war das Landvolk viel schwcher vertreten, als die Stdtebevlkerung. berdies wurden die wenigsten Vertreter frei gewhlt, Reichtum und mter vielmehr berechtigten zum Eintritt in den Ratsal. Nach der Juli-Revolutiou regte es sich in allen diesen Kantonen und die Verfassungen wurden ohne groe Strme im demokratischen Sinne gendert; nur zwischen der reichen Stadt Basel und der Landschaft erhob sich ein erbitterter Streit, der
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