Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte der Neuzeit - S. 257

1883 - Freiburg : Herder
Der norddeutsche Bund. Die sddeutschen Staaten. Der Zollverein. 257 des Prager Friedens in einen Verein zusammentreten, der eine inter-nationale Existenz haben wird". So hatte Napoleon Iii. durchgesetzt, der sich dadurch ein Protektorat der diese Staaten verschaffen wollte, wie 1806 sein Oheim durch die Stiftung des Rheinbundes. Er wute nicht, da Wrttemberg, Baden und Bayern, als sie ihren Frieden mit Preußen abschlssen, zugleich ein geheimes Schutz- und Trutzbnd-nis mit Preußen eingegangen waren, und er wollte nicht einsehen, da er durch seine tckische Politik das Vertrauen bei den deutschen Fürsten und Vlkern verloren hatte. In Sddeutschland, besonders in Bayern und Wrttemberg, herrschte zwar auch nach dem Kriege eine grimmige Erbitterung gegen Preußen, aber nicht die geringste Lust zu einem Bnd-nis mit Frankreich, und weder die Bayern noch die Schwaben wollten sich noch einmal wie von 1806 bis 1813 von einem Franzosenkaiser als Kriegsknechte brauchen lassen. Jetzt zeigte es sich auch, da der Zoll-verein ein strkeres nationales Band war, als die meisten gedacht hat-teil; er war nmlich nicht einmal während des Krieges aufgekndet worden. Als der Frieden wieder hergestellt war, fand der Gedanke an die Errichtung eines sddeutschen Zollvereins nicht den geringsten An-klang, und eine Trennung Nord- und Sddeutschlands durch die Er-richtuug von Zollschranken herzustellen lag am allerwenigsten im Interesse der preuischen Industrie und Politik. Die definitive Wiederherstellung des Zollvereins kam daher bereits am 4. Juni 1867 durch eine Ministerkonferenz in Berlin zustande, und die Kammern der sddeutschen Staaten gaben nachtrglich ihre Zustimmung. Frher hatten die Be-vollmchtigen der Regierungen allein die Angelegenheiten des Zollvereins verhandelt und entschieden, jede Entscheidung konnte aber durch das Veto (Nein) einer einzigen Negierung vereitelt werden; das hrte jetzt auf, und nur der preuischen Regierung blieb ein solches Veto vorbehalten, was bei dem Umfange des preuischen Staats im Vergleiche mit den andern Staaten des Zollvereins nicht unbillig erschien. Neben dem Zoll-bnndesrate (aus den Bevollmchtigten der Regierungen bestehend) wurde ein Zollparlament eingesetzt, in welches die Vertreter des Volks durch allgemeine Abstimmung in Wahlkreisen ernannt werden sollten, so da eine Vorlage in Zollsachen durch die bereinstimmenden Beschlsse des Zollbundesrats und des Zollparlaments Gesetzeskraft erhielt. Es lag am Tage, da der sddeutsche Verein mit der ihm von Na-poleon Iii. zugedachten internationalen Existenz ein Ding der Unmg-lichkeit sei, und nachdem Preußen die sddeutschen Staaten durch den er-neuerten Zollverein sich enger als frher verbndet hatte, sagte man sich im In- und Auslande, da Preußen die Hegemonie in Deutschland er-obert habe und seitdem an deren Befestigung und Ausbildung mit her- Bumller. berblick. Iii. 3. Aufl. 17
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer