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1. Geschichte des Mittelalters und der Reformationszeit - S. 105

1899 - Leipzig : Teubner
24. Dritter Hauptkampf zw. Kaisertum u. Papsttum. Friedrich!!. Fnfter Kreuzzug. 105 herbeigefhrt. Im Frieden zu S. Germano (am Fue des Monte Friede von Kasino) wurde Friedrich vorn Banne losgesprochen (1230). - 2eano 3. Die sicilische Monarchie". Wiederum in seinem sdlichen Knigreiche weilend, vollendete Friedrich Ii. auf Grund einer Verfassung, die, von dem trefflichen Staatsmanns Petrus de Vineis und dem Kapuaner Erzbischof Jakob ausgearbeitet, im Jahre 1231 verffentlicht wurde, die Neuordnung desselben. Danach wurde die Gewalt des Knigsgewalt. Knigs unumschrnkt. Die Vorbedingung und Grundlage dazu bildete die in Italien bereits allgemeiner gewordene Geld-Wirtschaft. Eine sorgfltig gegliederte Beamtenschaft, die nicht mit Beamtenschaft. Dienstlehen, sondern mit Gehltern ausgestattet ward, vollzog seine Be-fehle, direkte und indirekte Steuern setzten mit den Ertrgnissen der Einnahmen. Krongter die Einnahmen zusammen; sie waren so bedeutend, da er die so oft widerspenstigen Vasallenaufgebote durch ein starkes Sldnerheer Sldnerheer, zu ersetzen und die Flotte zu vermehren vermochte. Mit voller Absicht whlte er die Mannschaften besonders aus den mohammedanischen Be-zirken; diese ihrem Sultan Friedrich" treu ergebenen Leute folgten ihm ohne Gewissensbisse auch gegen die Fürsten der Kirche. Alle Unterthanen Gleichheit aller waren vor dem Gesetz gleich; aller Pflichten, aller Leistungen waren tior dem genau bestimmt. Auf den Reichstagen waren neben dem geistlichen und Reichstage, dem Laienadel auch die Städte vertreten. 4. Deutschland. Einen starken Gegensatz zu diesem einheitlichen sicilischen Reiche Friedrichs bildeten die Zustnde Deutschlands. Um den von Dnemark gefhrdeten Nordosten kmmerte er sich nicht. Dort sind Der Nordosten. es die Fürsten und die Brger von Lbeck, welche Waldemars Ii. Herrschaft der Holstein und Mecklenburg brechen und die Eidergrenze wiederherstellen. In der Schlacht bei Bornhved in Holstein zer- Bornhved 1227. trmmerten sie das dnische Heer (1227). Nach Engelberts Ermordung hatte nach und nach der junge König Heinrich die Leitung der Geschfte selbst bernommen. Damals wurden die Fürsten, wohl zum Danke fr Die Laienfrsten ihre Haltung während der Kmpfe mit dem Papste, durch das Wormser im!* Privilegium" (1231) mit so bedeutenden Vorrechten bedacht, da sie nunmehr rechtlich geradezu die Stellung von Landesherren, als welche sie auch in jener Urkunde (zum ersteumale) bezeichnet werden, einnehmen. Um diese zu strken, wurden wie bereits im Jahre 1220 die Städte Beschrnkung benachteiligt. Unzufrieden mit gelegentlichen Vermahuungen seitens seines der @tabte' Vaters, sann Heinrich auf Abfall. Er setzte sich mit den Reichsministerialen und dem niederen Adel, die, einst die Sttze der Staufer, in Unter- italien den Miettruppen, in Deutschland den Fürsten hatten weichen mssen, und mit den widerspenstigen Lombarden in Verbindung. Frie- brich Ii. durchkreuzte des Sohnes Plne, indem er die Laienfrsten fr sich gewann. Auswrtigen Beistand schnitt er ihm dadurch ab, da er
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