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1. Geschichte des Mittelalters und der Reformationszeit - S. 170

1899 - Leipzig : Teubner
170 Das Mittelalter. Hinabsinken 5. Folgen. So zog eine neue Zeit herauf der Europa, das Mittel-des priesterlich- a^er zurckdrngend. Das brgerliche Laientum, das sich schon der Ritter feudalen Staate.^ hatte, schttelte die geistliche Leiwng ab. Eine allgemein weltliche Bildung trat an Stelle der geistlichen. Städte und Fürsten warfen den Adel nieder. Groe Aufgebote von gemieteten Futruppen gaben von jetzt ab den Ausschlag in den Schlachten. Mit Hilfe der (Wirtschaft, der durch sie ermglichten stehenden Heere und Beamtuugeu, und nach Zurck-Emporsteigen schiebung der geistlichen Einmischung begannen die Herrscher von Spanien, des nationalen cercmfretc& und auch England eine unumschrnkte Staatsgewalt aufzurichten, während in Deutschland die auf ihre Libertt" pochenden Fürsten auf volle Unabhngigkeit lossteuerten. Rckgang Nach dem ehernen Gesetze der Geschichte geschah nun das danach Uu- Deutschlands, abwendbare. Nach und nach verlor Deutschland erst seine fhrende, dann seine angesehene Stellung in Europa. Durch seine Zersplitterung ohn-mchtig, verga es (bis auf einen kleinen Versuch sddeutscher Kaufleute m Venezuela) an der Aufdeckung und Aufteilung der neuen Welt teilzunehmen. Es verschaffte sich also weder einen Ersatz fr den zurckgehenden Handel der Hansastdte (nur die mit Spanien verbundenen Niederlande machten eine Ausnahme), noch gewann es Neuland zur Unterbringung zumal seines Verschiebung lndlichen Volksberschusses. Die festgefgten Einheitsstaaten des Westens des politischen traten fein Erbe an. So verschob sich der politische Mittelpunkt des Erd-Hteflmntm. teiieg #on dem Hnzen nach dem Stanbe, genau wie es der Seehmdel gethait hatte. 42. Die Zustnde im 15. Jahrhundert. Das Kaisertum. 1. Politisch. Das Kaisertum war fast nur noch eine glanzvolle Wrde, ohne wirkliche Macht zu gewhren; die kniglichen Einknfte betrugen in Deutschland bald nur noch 17000 Gulden. Der Kaiser war der Hauptsache nach in Wirklichkeit nur der (meist) lebenslngliche Prsident einer ..Oligarchie" Auf den Reichstagen waren auer den geistlichen und weltlichen Fürsten seit Max I. auch die Reichsstdte vertreten; jeber dieser Stnde bildete eine Kurie, deren es also drei gab. Die reichsunmittelbare Ritterschaft und die Bauernschaft waren nicht vertreten. Inzwischen Entwicklung der hatte sich die Landeshoheit der Fürsten, die mit ihrem Gebiete immer Frstentmer. - verwachsen waren, zu einer nahezu unabhngigen Landesherrschaft entwickelt. Zuerst gewannen die Kurfrsten, dann auch nach und nach die anderen Fürsten die landesherrliche Gewalt. Der Landesherr selber war der oberste Richter (bis auf die Flle, die vor das Reichskammergericht ge-hrten). Vertraute und die Inhaber der hohen Hofmter, foe er bei wichtigen Angelegenheiten um ihren Rat fragt, bilden den Hof^t , seit dem 15. Jahrhundert ein geschlossenes Kollegium, die Kammer .) Die hhere Geistlichkeit, die Grafen und Herren, dann auch die Städte werden vom Landesherrn zu Landtagen entboten, wo sie anfangs nur eine beratende l) Mehr und mehr whlte der Fürst die Rte aus den Doktoren des rmischen Rechtes.
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