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1. Görlitzer Heimatkunde - S. 63

1906 - Breslau : Hirt
§ 130. 131 A. Geschichtlicher Uberblick. 63 gewaltig an Bedeutung. In geschickter Ausbeutung des Sieges bei Mühlberg wußte sodann Ferdinand diestädte gänzlich niederzuschmettern. Das geschah im Pönfall, d. h. Straffall, der infolge angeblich versagter Hilfe im Schmalkaldischen Kriege 1547 eintrat. Görlitz verlor die hohe Gerichtsbarkeit im Weichbilde der Stadt, sämtliche Landgüter und die freie Ralskür. Es ward eine „Krondomäne". § 130. Folgen des Pönfalles. Der Pönfall hat nicht nur den Sechsstädtebund zu einer ganz machtlosen Einrichtung herabgedrückt und jeder einzelnen Stadt ihre Grunderwerbungen, Waffen, gerichtlichen und administrativen Vorrechte genommen, sondern er hat auch die Ver- waltung des Gesamtlandes auf Jahrhunderte geändert. Dem Adel, der vom Pönfall so vieles erhofft hatte, wuchs die landesherrliche und bureaukratische Macht ebenfalls über den Kopf. Auch für die Beziehungen nach außen ward natürlich diese Gestaltung der Verhältnisse von einschneidender Bedeutung. Während früher der Sechsstädtebuud (vor allem Görlitz) selbständig in die Politik eingriff, seine Gesandten zu den umwohnenden politischen Gewalthabern, ja nach Konstanz und Rom schickte, zu den deutschen Reichstagen seine Bevollmächtigten abordnete, öfters selbständig Kriege führte und sich sogar das Recht nahm, die Landesherren zu küren, so spielen Stadt und Land fortan eine leidende Rolle; der Landesherr erledigt für sie alle politischen Zwischen- fälle, er nimmt sich ihrer an oder auch nicht, an ihn haben sie sich jedenfalls immer zu weichen. Daher fehlt von da an das stolze Selbstbewußtsein, das die früheren Leiter der Stadt beseelte; statt dessen zeigt sich unterwürfiges Wesen und ängstliche Rücksichtnahme nach oben. Es schwindet auch immer mehr der weite Gesichtskreis; enges Spießbürgertum, das froh ist, nach oben die Verantwortlichkeit abwälzen zu können, das sich auch deu nachbarlichen Adligen keines- falls gleich schätzt, macht sich breit. Wenn noch von einer Selb- ständigkeit der Oberlausitz nach den Zeiten des Pönfalles geredet werden kann, so gilt sie nicht von den Städten, sondern von den Vertretern des Adels. Damit ist übrigens keineswegs gesagt, daß die Oberlaujitz ihre Sonderverfassung verloren hätte. Diese blieb viel- mehr bestehen und bildete sich auch eigenartig mit und nach dem Pönfall um. Erst im Beginn des 19. Jahrhunderts schwand sie vollständig aus den Städten; das Land bewahrt sie zum Teil noch bis heute. § 131. Der Ausgang der habsburgischen Regierung (1548 bis 1635). Die Geschichte der Stadt Görlitz nach dem Pönfall unter- scheidet sich in nichts mehr von der einer gewöhnlichen untertänigen
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