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1. Görlitzer Heimatkunde - S. 64

1906 - Breslau : Hirt
64 4. Abschnitt, Bewohner. § 132. Stadt, deren Geschicke der Landesherr nach Gutdünken lenkte. Sie bietet daher viel weniger Anziehendes als vorher. Nur wenn ein großer Krieg die Gemeinde wider ihren Willen in Mitleidenschaft zieht, oder wenn einmal ein hoher Herr in den Mauern weilt, dann nimmt das Bild wieder eigenartigere Züge an. Hatte der kalte, schlaue Ferdinand I. die Städte mit rauher Gewalt niedergedrückt, so fanden sie an seinem ältesten Sohne Maximilian Ii. (1564—1576) einen milden und versöhnlich gesinnten Herrscher. Ihm war es zu verdanken, daß Görlitz nach und nach seinen verlorenen Grundbesitz (Penzig), wenn auch mit großen Opfern, wiedergewann und eine gewisse Selbständigkeit in der inneren Verwaltung zurück- bekam. Sein Nachfolger Rudolf Ii. (1576—1612) besuchte im Jahre 1577 mit nicht weniger als 1520 Mann und 1029 Pferden während vier Tagen die Stadt und unterhielt sich eingehend mit dem berühmten Görlitzer Astronomen und Mathematiker Bartholomäus Seultetus. Auch sein Bruder und Nachfolger Matthias (1612—1619) weilte 1611 in Görlitz und lobte es als eine schöne, zierliche, wohl- gebaute Stadt. Während seiner Regierung begann der 30jährige Krieg (1618—1648). Was noch an Wohlhabenheit und Bürgersinn vorhanden war, ging während dieser schrecklichen Zeit zugrunde. Die Stadt machte Bankrott, und ihre Einnahmen kamen unter Sequestration. Trotz aller Leiden, die der große Krieg über die Heimat brachte, hatte er doch die überaus segensreiche Folge, daß die beiden Lausitzen und somit auch Görlitz (1621, 1623) 1635 an Kursachsen kamen. Damit wurden sie nicht allein vor der zwangsweisen Zurück- führung zum katholischen Glauben bewahrt, sondern auch an Deutschland für immer angeschlossen und dem unheilvollen Einflüsse des tschechischen Böhmens entrissen. 2. Innere Entwicklung i n den G r u n d z ii g e n. a) Verfassung. 8 132. Ein „Landvogt", in der Zeit vor den Askaniern Burggraf, castellanus, praefectus genannt, stand als Vertreter des Landesherrn an der Spitze der Oberlausitz, die ja ein Nebenland war. Er leitete im Namen des Landesherrn die gesamte Verwaltung sowie das Kriegs- und Polizeiwesen und ward vom Landesherrn, dessen sämtliche Hoheitsrechte er als Beamter vertrat, ernannt, aber die Stände der Oberlausitz („Land und Städte") besaßen das Recht, ihn anzunehmen oder abzulehnen und sich von ihm einen Revers über die Anerkennung ihrer bisherigen Rechte ausstellen zu lassen. Gewöhnlich gehörte der Landvogt einem fremden Herrenstande an. Starb der Landesherr, so besetzten die Stände die Landesburg in Bautzen und
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