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1. Görlitzer Heimatkunde - S. 78

1906 - Breslau : Hirt
78 4. Abschnitt. Bewohner. § 146. 147. braunen Hirsch ab, während seine Gemahlin, die Fürstin von Liegnitz, in dem gegenüberliegenden Hanse der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften (Neißstraße 30) ihre Wohnung nahm. § 146. Änderung der Verfassung der Oberlausitz. Schon am l. Ok- tober 1816 wurde eine neue Regieruugs- und Gerichtsverfassung eingeführt und damit auch der Wirkungskreis der bisher so einflußreichen Landstände (vgl. § 132) bedeutend eingeschränkt. Sie verloren in der Folge das wichtige Steuer bewilligungsrecht und den hervorragenden Anteil, den sie an der Gesetzgebung und der Handhabung der Gesetze besessen hatten. Ihre Wirksamkeit erstreckt sich seitdem nur noch auf gewisse, die Oberlausitz selbst betreffende Angelegenheiten, wie Landarmenwesen, Wegebauten, aus dieförderung gemeinnütziger Bestrebungen und wohltätiger Zwecke, hauptsächlich aber auf die Verwaltung ihres Grund- und Kapitalvermögens und der damit verbundenen Einrichtungen und zahl reichen Stiftungen. Also ist ihnen immer noch ein weites Arbeitsfeld für nützliche und segensreiche Tätigkeit in bezug ans die engere Heimat geblieben. Drei der wichtigsten ständischen Institute, deren Beamte mich von den Ständen ernannt werden, sind die im Jahre 1866 errichtete Kommunalständische Bank, die Oberlausitzer Provinzialsparkasse von 1830 und die Feuer-Sozietät von 1854. Diese ist jetzt mit der schlesischen Provinzial-Land Feuer-Sozietät vereinigt. Räch der neuen Landtagsverfassung von 1825 setzen sich die Landstände zusammen: 1. aus den Vertretern der Ritterschaft, und zwar a) dem Besitzer der Standesherrschaft Muskau und den Prälaten der Klöster St. Marienstern und St. Marienthal, b) aus den früheren landtagsfähigen Rittergutsbesitzern, o) aus sechzehn Abgeordneten der neu berechtigten Rittergutsbesitzer; 2. aus sieben Vertretern der Städte, von denen Görlitz zwei, Landau einen und die übrigen kleinen Städte zusammen vier stellen; 3. ans acht Abgeordneten des bäuerlichen Standes. Alljährlich findet nur ein Kommnnal-Landtag im Ständehause zu Görlitz statt, gewöhnlich nm Elisabeth (19. November). An der Spitze der Kommunalstände steht ein Beamter, der Landesälteste, dem seit dem Jahre 1870 noch der Titel Landeshauptmann verliehen ist. Sein Vertreter, der ebenso wie der Landeshauptmann von den Ständen erwählt wird, ist der Landesbestallte. Mit der Umgestaltung der bisherigen Verfassung erhielt die preußische Oberlausitz im allgemeinen ein völlig verändertes Aussehen, und obwohl die Bewohner viele ihnen lieb gewordene Einrichtungen nur ungern fallen sahen, so begannen sie sich doch allmählich in die neuen Verhältnisse einzuleben. § 147. Emporblühen von Görlitz bis 1866. Görlitz, das 18ig nur 9136 Einwohner zählte, entwickelte sich rasch unter preußischer Verwaltung zu einem blühenden Gemeinwesen. Infolge der Zugehörig- keit zum Zollvereinsgebiet hoben sich Handel und Gewerbe, und bald machte sich eine Zunahme des Wohlstandes bemerkbar. Die Stadt selbst gewann in bezng auf ihre Verwaltung und ihre Einrichtungen, vornehmlich seit dem Inkrafttreten der preußischen Städteordnnng am 4. Januar 1833, eine wesentlich andere Gestalt.
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