1906 -
Breslau
: Hirt
- Autor: Jecht, Richard, Stutzer, Emil, Kühn, Albin, Zeitzschel, Emil, Wetzold, Alwin, Schmidt, Oswald
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Görlitz
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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4. Abschnitt. Bewohner.
§ 146. 147.
braunen Hirsch ab, während seine Gemahlin, die Fürstin von Liegnitz,
in dem gegenüberliegenden Hanse der Oberlausitzischen Gesellschaft der
Wissenschaften (Neißstraße 30) ihre Wohnung nahm.
§ 146. Änderung der Verfassung der Oberlausitz. Schon am l. Ok-
tober 1816 wurde eine neue Regieruugs- und Gerichtsverfassung eingeführt und
damit auch der Wirkungskreis der bisher so einflußreichen Landstände (vgl. § 132)
bedeutend eingeschränkt. Sie verloren in der Folge das wichtige Steuer
bewilligungsrecht und den hervorragenden Anteil, den sie an der Gesetzgebung
und der Handhabung der Gesetze besessen hatten. Ihre Wirksamkeit erstreckt sich
seitdem nur noch auf gewisse, die Oberlausitz selbst betreffende Angelegenheiten,
wie Landarmenwesen, Wegebauten, aus dieförderung gemeinnütziger Bestrebungen
und wohltätiger Zwecke, hauptsächlich aber auf die Verwaltung ihres Grund-
und Kapitalvermögens und der damit verbundenen Einrichtungen und zahl
reichen Stiftungen. Also ist ihnen immer noch ein weites Arbeitsfeld für nützliche
und segensreiche Tätigkeit in bezug ans die engere Heimat geblieben.
Drei der wichtigsten ständischen Institute, deren Beamte mich von den
Ständen ernannt werden, sind die im Jahre 1866 errichtete Kommunalständische
Bank, die Oberlausitzer Provinzialsparkasse von 1830 und die Feuer-Sozietät
von 1854. Diese ist jetzt mit der schlesischen Provinzial-Land Feuer-Sozietät
vereinigt.
Räch der neuen Landtagsverfassung von 1825 setzen sich die Landstände
zusammen: 1. aus den Vertretern der Ritterschaft, und zwar a) dem Besitzer
der Standesherrschaft Muskau und den Prälaten der Klöster St. Marienstern
und St. Marienthal, b) aus den früheren landtagsfähigen Rittergutsbesitzern,
o) aus sechzehn Abgeordneten der neu berechtigten Rittergutsbesitzer; 2. aus
sieben Vertretern der Städte, von denen Görlitz zwei, Landau einen und die
übrigen kleinen Städte zusammen vier stellen; 3. ans acht Abgeordneten des
bäuerlichen Standes.
Alljährlich findet nur ein Kommnnal-Landtag im Ständehause zu Görlitz
statt, gewöhnlich nm Elisabeth (19. November).
An der Spitze der Kommunalstände steht ein Beamter, der Landesälteste,
dem seit dem Jahre 1870 noch der Titel Landeshauptmann verliehen ist. Sein
Vertreter, der ebenso wie der Landeshauptmann von den Ständen erwählt wird,
ist der Landesbestallte.
Mit der Umgestaltung der bisherigen Verfassung erhielt die preußische
Oberlausitz im allgemeinen ein völlig verändertes Aussehen, und obwohl die
Bewohner viele ihnen lieb gewordene Einrichtungen nur ungern fallen sahen,
so begannen sie sich doch allmählich in die neuen Verhältnisse einzuleben.
§ 147. Emporblühen von Görlitz bis 1866. Görlitz, das 18ig
nur 9136 Einwohner zählte, entwickelte sich rasch unter preußischer
Verwaltung zu einem blühenden Gemeinwesen. Infolge der Zugehörig-
keit zum Zollvereinsgebiet hoben sich Handel und Gewerbe, und bald
machte sich eine Zunahme des Wohlstandes bemerkbar.
Die Stadt selbst gewann in bezng auf ihre Verwaltung und
ihre Einrichtungen, vornehmlich seit dem Inkrafttreten der preußischen
Städteordnnng am 4. Januar 1833, eine wesentlich andere Gestalt.