1896 -
Leipzig
: Wunderlich
- Autor: Tischendorf, Julius
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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7. Die Erfindungen, die sie schon im Altertume gemacht
haben. Vergl. S. 134.
8. Die Gelehrten ihres Landes. Diese haben gründliche Studien
und viele schwierige Prüfungen hinter sich und stehen bei dem gesamten
Volke iu hohem Ansehen. Die meisten haben ihre Prüfungen in dem
großen Exameugebäude zu Peking abgelegt, welches gegen 10 000 Zimmer
enthält.
9. Zahlreiche gute Eigenschaften und schöne Charakter-
Zttge. Zu diesen ist zunächst
a. Fleiß und Ausdauer zu rechnen. Diese treten besonders beim
Ackerbau hervor. Durch tausend Gräben und Rohrleitungen, durch aufge-
mauerte Terassen und Dämme haben die Chinesen viele Gegenden ihres
Landes in einen Garten verwandelt, wo kein Quadratmeter unnötig
brach liegt und Reis, Weizen, Gerste, Tabak, Baumwolle, Thee, Maul-
beerbäume in ungeheueren Mengen erbaut werden. Besonders gut
angebaut ist das Land zwischen den beiden Hauptströmen Chinas. Es
ist durch Fleiß und Ausdauer zu einer der fruchtbarsten Gegenden der
Erde geworden.
b. Höflichkeit. Diese gilt in China für die größte Zierde des
Menschen. So erfordert z. B. jeder Besuch eine lange Reihe von
Förmlichkeiten. Die erste ist das Abgeben von Visitenkarten, die aus
rotem Papier hergestellt und mit Goldblumen verziert sind. Hat der
Hausherr die Karten erhalten, so erscheint er an der Thür und fordert
seinen Gast durch zahllose Verbeugungen und Wendungen auf, einzn-
treten. Auf diese Einladung antwortet der Gast wieder mit vielen
Worten und Verbeugungen, in denen er andeutet, daß er nicht würdig
sei, das Haus zu betreten. Ist er dann endlich immer unter Ver-
beuguugen und begrüßenden Worten bis in das Innere gelangt, so hat
er wieder der Landessitte entsprechend vor dem Niedersetzen, vor dem
Anrühren der ihm angebotenen Tasse Thee zahlreiche Höflichkeitsformeln
zu erfüllen.
c. Ehrerbietung gegen das Alter, insbesondere gegen die
Eltern. Die Pflichten der Kinder gegen ihre Eltern sind bis ins
kleinste festgestellt. So hat der Sohn morgens und abends die Eltern
in ihrem Zimmer aufzusuchen und sich zu erkundigen, ob ihnen etwas
mangelt. Er darf das Haus nicht verlassen, ohne seinen Vater davon
zu benachrichtigen. Geht er mit seinem Vater aus, so hat er sich immer
einen Schritt zurückzuhalten. Die Staatsbehörden sehen streng darauf,
daß die Kiudespstichten unweigerlich erfüllt werden, und verhängen
Strafen gegen die Säumigen, teilen aber auch Belohnungen an solche
aus, die sich durch besonders schöne Erfüllung ihrer Kindespflichten aus-