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1. Das Deutsche Reich - S. IV

1907 - Trier : Stephanus
Iv entwickelnde Lehrweise die vorherrschende Unterrichtsform sein muß. Der Schüler wird angehalten, die inneren Beziehungen der geographischen Objekte zu beachten und entweder die Wirkungen einer bekannten Ursache anzugeben oder für bekannte Erscheinungen den Grund aufzusuchen. Er muß aus der senkrechten Gliederung eines Erdraumes auf die Art seiner Bewässerung, von beiden auf das Klima, die Tier- und Pflanzen- welt und von allen diesen Verhältnissen auf die Lebensweise und die Erwerbszweige der Bevölkerung schließen können. Auf diese Weise wird durch Urteilen und Schließen ein Teil des geographischen Wissens vom Schüler erarbeitet und selbsttätig gewonnen, was befriedigender für ihn und auch bildender ist als der Erwerb des Lehrstoffes durch bloßes Empfangen desselben. Zudem wird das Behalten des Stoffes wesentlich erleichtert, da die geographischen Objekte nach ihrer ver- wandtschastlichen Beziehung aneinander gereiht und geordnet dem Ge- dächtnis anvertraut werden, Wird das vergleichende Moment aber nicht nach Gebühr beachtet, so verliert sich der Unterricht in eine Menge von Einzelheiten, die, ohne Beziehung aneinander gereiht, „den ruhen- den Pol in der Erscheinungen Flucht" vermissen lassen. „Wie ganz anders macht der vergleichende geographische Unterricht das behandelte Material zu einem bleibenden Wissensschatze! Er bringt Zusammhang und Ordnung in die Einzelheiten, weist nach, wie eins mit dem anderen zusammenhängt, wie eins ans dem anderen notwendig sich ergibt, und durch diese innere Verbindung des geographischen Stoffes ermöglicht er nicht nur das schnelle und sichere Aufnehmen desselben ins Gedächtnis, sondern gibt auch das sicherste Schutzmittel ab gegen ein baldiges Ver- geffen desselben und liefert eine Bürgschaft dafür, daß das Auf- genommene auch in späterer Zeit beliebig mit Schnelligkeit und Sicher- heit reproduziert werden kann." (Oberländer.) Auch der Geographieuuterricht der einfachsten Volksschule muß unter dem Zeichen der vergleichenden Erdbeschreibung stehen. Diese Forderung begegnet heute keinem Widerspruch mehr. Was die Refor- matoren auf methodischem Gebiete in wissenschaftlicher Form aufgestellt haben, muß in populärer Fassung und unter Anpassung aus die Ver- Hältnisse und Bedürfnisse der Volksschule dem kindlichen Geiste vorge- führt werden. Was die kindliche Fassungskraft übersteigt, bleibt unberücksichtigt. Schon auf der Mittelstufe ist der Grund zu einer vergleichenden Betrachtung der geographischen Objekte zu legen, wozu der Unterricht hinreichend Gelegenheit gibt. Dazu kommt noch, daß der Schüler mit eigenen Augen den inneren Zusammenhang der Heimat- lichen Flur und Natur mit ihrem Leben und ihren Erscheinungen zu beobachten und zu erkennen vermag. Es werden bereits auf der Mittelstufe auf anschauliche Weise allgemein geographische Wahrheiten gefunden, welche den Schlüssel zum Verständnis analoger Verhältnisse bilden. Die heute maßgebenden methodischen Forderungen für den Be- trieb des geographischen Unterrichts in der Volksschule in die Praxis übertragen zu helfen, ist der Zweck des vorliegenden Handbuches, das mit Rücksicht aus die oben dargelegten methodischen Grundsätze einer
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