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1. Das Deutsche Reich - S. 256

1907 - Trier : Stephanus
— 256 — und gibt seine Zustimmung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands ohne Beteiligung des österreichischen Kaisterstaates. Ebenso verspricht er, das engere Bundesverhältnis anzuerkennen, welches der König von Preußen nördlich von der Linie des Mains begründen wird, und erklärt sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten wird." Die Staaten nördlich vom Main bildeten den norddeutschen Bund unter Preußens Führung. Die Bundesverfassung erlangte mit dem 1. Juli 1867 Gesetzeskraft. Mit den süddeutschen Staaten schloß der norddeutsche Bund außer einem Zollvereinsvertrage auch Schutz- und Trutzbündnisse, nach denen die gemeinten Staaten im Kriegsfalle die volle Heeresmacht unter dem Oberbefehle des Königs von Preußen zur Verfügung stellten. Diese Bündnisse erhielten in dem von All-Deutfchland 1870/71 gegen den alten Erbfeind gemeinsam geführten glorreichen Krieg nicht nur ihre Feuertaufe, sondern es erfolgte nunmehr auch die vollständige Einigung Deutschlands; und gerade diese ist die schönste Frucht des genannten Krieges. Durch den gemeinsam bestandenen Kamps war jede Schranke gefallen. Deutschlands Stämme fühlten sich inniger als jemals ver- einigt in dem gemeinsam verteidigten und geretteten Vaterlande; ein „einig Volk von Brüdern" wollten sie für alle Zukunft sein und bleiben. Und so geschah es denn, daß, ehe noch Paris in deutsche Hände gefallen war, alle süddeutschen Fürsten, die Könige von Bayern und Württemberg und die Großherzöge von Baden und von Hessen Abgesandte in das Hauptquartier des Königs von Preußen nach Versailles mit der Bitte schickten, den norddeutschen Bund durch Aufnahme der füddeutschen Staaten zu einem Deutschen Reiche zu erweitern. Im ganzen Volke lebte aber die sehnsüchtige Erinnerung an die glorreiche Zeit des Kaisers Friedrich Barbarossa, und es galt für selbstverständlich, daß die alte Herrlichkeit des Deutschen Reiches nur durch einen über alle Stämme gebietenden Kaiser wiederkehren könne. Der hochsinnige König Ludwig von Bayern gab diesem Nationalgefühl Ausdruck, indem er alle ver- bündeten Staaten aufforderte, gemeinsam dem greisen König Wilhelm die erbliche deutsche Kaiserkrone anzubieten. Sein Wunsch fand begeisterte Zustimmung bei den Fürsten wie bei dem Volke. Am 18. Januar 1871 erklärte König Wilhelm zu Versailles in feierlicher Versammlung, daß er die Kaiserkrone annehme. d) Die Bundesstaaten. Das Deutsche Reich umfaßt folgende 26 Einzelstaaten: I. 4 Königreiche: Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen. Ii. 6 Großherzogtümer: Baden, Hessen, Oldenburg, Mecklen- burg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Sachsen-Weimar. Iii. 5 Herzogtümer: Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Koburg-Gotha.
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