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1. Geschichte des Altertums - S. 298

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
298 Das Altertum. Die Rmer. Mann setzte diese Maregel ungeachtet aller Anfeindung seitens der Altbrger als Censor 312 durch. Es ist dabei zu bemerken, da dieser merkwrdige, natrlich auch als Streber nach der Tyrannis verdchtigte Demagog, der zugleich Jurist, Redner und Dichter war, die mterlaufbahn mit diesem Amte begann und erst 307 und 296 das Konsulat bekleidete. Sein Nachfolger in der Censur, Q. Fabius Maximus, schwchte die Neuerung des Appius durch die Bestimmung, da die Neubrger nur in den vier stdtischen Tribus Aufnahme fanden, die Altbrger, d. h. die Grogrundbesitzer der 27 lndlichen Tribus, also trotz ihrer Minderzahl bei der Abstimmung das bergewicht be-hielten. brigens nahm Appius auch Neubrger ohne weiteres in den Senat auf und verstie durch dieses Verfahren gegen das Herkommen. Erdichtung ist es, da er sein Amt der die gesetzliche Zeit hinaus behielt gegen den Willen des Senats, als ob dies berhaupt mglich gewesen wre. Seine Censur wurde der 18 Monate verlngert, weil er die von den Ersparnissen begonnenen groartigen Bauanlagen vollenden mute, die seinen Namen ver-ewigten, die Appische Wasserleitung aus den Sabinerbergen und die Appische Landstrae nach dem Sden. Der Ausstand der rmischen Stadtmusikanten (tubicines), den sein Verbot, in herkmmlicher Weise das Zunftfest an dem Minervafeste der kleinen Quinquatrus zu begehen, ver-anlat haben soll, und noch mehr die Heimholung der in Tibur benebelten Striker hat zwar als Vorbild moderner Vorkommnisse ein gewisses Interesse, aber wohl nur schwache geschichtliche Unterlage. Unter des Appius Mit-Wirkung sammelte der Libertine Cn. Flavius, erst dessen Schreiber, dann kuru-lischer dil (304), die Klageformen, erklrte sie und gab sie mit einem Ge-richtskalender heraus, welcher die dies fasti und nefasti bekannt gab (ius Flavianum). Vi. Die kmpfe mit die Herrschaft der Italien. 1. Kriege mit den Latinern itttb Sanmitern (ca. 340266). Whrend im Innern des rmischen Staates der Kampf um die Rechts-gleichheit zu Ende geht, errangen die Rmer nach auen die Vorherrschaft der Mittelitalien. Ihre Bedeutung zeigt sich in dem Handelsvertrag mit Karthago (348, erneuert 306), den man sonst in die ersten Jahre der Republik versetzte, und in dem Freundschaftsbndnis (354) mit den im Quell-gebiet des Volturnus wohnenden krftigen sabellischen Stmmen, die man gewhnlich in dem Namen der Samniter zusammensat, den Pentrern und Caudinern; auch Hirpiner, Picentiner, Frentaner werden zu den Sam-nitern gerechnet. Mig, fleiig, bieder, dabei tapfer, hatte sich das Berg-Volk unter dem Namen der Lucaner und Bruttier der den Sden der Halbinsel
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