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1. Geschichte des Altertums - S. 301

1895 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kriege mit den Latinern und Samnitern. 301 Behandlung sich erfreute, Cum, Fundi, Privernum, Formi, Suessula sanken zu Municipien, eivitates sine suffragio, zu rmischen Provinzialstdten mit kommunaler Selbstverwaltung ohne Prfekten herab; sie behielten ihre decem-viri, aediles, censores etc., waren aber peregrini (Nichtrmer) mit der Pflicht der Grund- und Vermgenssteuer und des Legionsdienstes. Roms Gebiet und Kraft hatte sich verdoppelt. Es war die strkste Macht in Italien, die bedrohlich fr die brigen Stmme werden mute, zunchst fr die benachbarten Samniter. Diese hatten, unklug genug, eher mitgeholfen an der Unterwerfung der schwchern Staaten, als dieselbe gehindert; dann waren sie im Sden un-mittelbar bedroht und muten die Dinge im Norden gehen lassen wie sie wollten. Der Molosserknig Alexander, der Oheim Alexanders d. Gr., hatte als Bundesgenosse der Tarentiner die sditalischen Vlkerstmme mehrmals geschlagen und stand im Begriffe, eine epirotische Herrschaft in Italien zu grnden, da siel er durch Mrderhand. Sein Tod rettete Italien vor der halbgriechischen Herrschaft. Um so ungehinderter waren die Rmer, die an Alexander erst einen Bundesgenossen hatten, in der Zukunft aber einen gefhrlichen Gegner gefunden htten, in der Verfolgung ihrer Plne. Seit sie Latium berschritten hatten und die unmittelbaren Nachbarn der Samniter geworden waren, fehlte es nicht an Reibungen. Die Rmer befestigten das von den Samnitern zerstrte campanische Fregell am Liris und besetzten es mit rmischen Kolonisten, schoben also einen Waffenplatz bis Samnium vor. Die Kolonie blieb eine Gemeinde rmischer Brger mit Municipalverfassnng. Der Kolonist blieb rmischer Brger, konnte aber von seinem Stimmrechte in der Regel keinen Gebrauch machen. Er bezahlte Kopf- und Grundsteuer fr das ihm vom Staat berwiesene Gut, wenn die Kolonie nicht ausdrcklich Steuerfreiheit geno (das ius italicum gewhrte Befreiung von der Grundsteuer, das ius immunitatis gnzliche Steuerfreiheit), konnte aber nur dann rmische Staatsmter bekleiden, wenn er freien Grundbesitz in Italien hatte. Die Kolonien waren ein Hauptmittel, durch welches das republikanische Rom rmische Sprache, Sitte und Recht verbreitete und seine Er-oberungen festhielt. Diese Grndung und die Besetzung von Neapolis, einer Tochterstadt von Cum, durch die von den Demokraten gerufenen S amniter gab den Anla zum Krieg um die Herrschaft der Italien. Der erste Samniter-krieg (326304) begann mit der Eroberung von Neapolis durch den Konsul Q. Publilius Philo, dem zum erstenmal nach Ablauf seines Amts-jahres das Kommando verlngert wurde, den ersten Prokonsul, und der-lief anfnglich, wie es scheint, durch das Einrcken der konsularischen Heere in Samnium gnstig fr die Rmer. Dann aber emprten sich latinische Gemeinden, Tusculum, Fundi, Privernum und Velitr, die man durch Ver-
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