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1. Das Deutsche Reich - S. 231

1918 - Leipzig : Wunderlich
— 231 — 45. Jahre. Der Landsturm wird aufgeboten, wenn ein feindlicher Ein- fall das Reich oder Teile des Reiches überzieht (Russeneinfall!) oder in Fällen außerordentlichen Bedarfs an Kriegern. (Kampf gegen viele Feinde zugleich. — Starke Verluste im Kriege?) Ihr, liebe Jungen, seid alle dieser Wehrpflicht unterworfen. Ihr habt euch daher schon in wenigen Jahren zur „Stammrolle" (Verzeich- nis der Militärpflichtigen) anzumelden und dann mustern zu lassen. 1. Die Anmeldung zur Stammrolle hat im Frieden zwischen den 15. Januar und 1. Februar des Jahres zu geschehen, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird. (Beispiel!) Sie ist bei der Ortsbehörde des Wohnorts zu bewirken. (Wo also bei uns?) 2. Die Musterung findet im Frieden gewöhnlich im März statt. Sie wird durch Offiziere und einen Militärarzt vorgenommen. Bei der Musterung ergeben sich für den Gemusterten drei Möglichkeiten: a) Er ist für immer untauglich. Dann tritt Befreiung vom Mi- litärdienst ein. (Ausmusterung.) b) Er ist zurzeit untauglich. (Vielleicht zu schwächlich!) Dann erfolgt Zurückstellung (1—3 Jahre). c) Er ist tauglich. Dann wird er entweder einer Waffengattung (Infanterie, Kavallerie, Artillerie, Pioniere, Train, Eisenbahn- trnppen, Lustschifferabteilung) und einem bestimmten Truppen- teile (Regiment — Beispiel) überwiesen oder der Ersatzreserve zugeteilt. Die Zurückstellung kann auch erbeten werden. (Der einzige Er- nährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern und Ge- fchwister. — Der Sohn eines zur Arbeit und Aufsicht unfähigen Grund- besitzers, Pächters oder Gewerbetreibenden, wenn er die einzige und unentbehrliche Stütze zur Erhaltung des Besitzes, der Pachtung oder des Gewerbes ist. — Jnhaher von Fabriken, gewerblichen Anlagen oder Handelshäusern, wenn ihre Einziehung den Schluß, den Stillstand des Betriebs oder seinen Verfall zur unabwendbaren Folge hat. — Personen, welche in der Vorbereitung zu einem bestimmten Lebenslauf begriffen sind und durch eine Unterbrechung bedeutenden Nachteil er- leiden würden, z. B. Studenten.) Ii. Wie ist das deutsche Heer eingeteilt? 1. Die Waffengattungen. Unser Landheer weist folgende Trup- Pengattungen auf: a) Die Infanterie oder die Fußtruppen. Die Infanterie bildet den Kern des Heeres. Ihre Hauptwaffe ist das Gewehr, ihre Beiwaffe ein kurzes Seitengewehr, zum Aufpflanzen eingerichtet. Zu den Fußtruppen gehören die Grenadiere, Musketiere, Fü- seliere, Jäger und Schützen.
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