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1. Das Deutsche Reich - S. 280

1918 - Leipzig : Wunderlich
— 280 — ein Reichsland, zwei Reichshälften, nämlich Nord- und Süddeutsch- land, drei freie Städte, vier Königreiche, fünf Herzogtümer, sechs Großherzogtümer und sieben Fürstentümer.) b) Woran erkennen wir, daß Post- und Telegraphenwesen Reichsangelegenheiten sind? (Wappen mit der Überschrift „Kaiserliches Postamt". — Germania auf den Briefmarken. — Kopf der Depeschenformulare!) c) Was erkennst du daraus, daß nach dem Tode Wilhelms I. sein Sohn Friedrich Iii. und sodann sein Enkel Wilhelm Ii. auf den Kaiserthron gelangten? (Die Kaiserwürde ist erblich im Hohenzollerngeschlechte.) ä) Wie ist man darauf gekommen, das Reich gerade in 397 Wahlkreise einzuteilen? (Die Einteilung erfolgte bei Gründung des Reiches und wurde nach dem damaligen Bevölkerungsstand vor- genommen. Auf je 100 000 Einwohner entfiel ein Abgeordneter.) s) Die Bewohner des Königreichs Sachsen wählen 23 Abgeordnete in den Reichstag. Wieviel Abgeordnete müßten auf Sachsen kom- men, wenn das Ergebnis der Volkszählung des Jahres 1910 maß- gebend wäre? (48!) f) Wieviel Abgeordnete müssen anwesend sein, damit der Reichstag beschlußfähig ist? (1/2 von 397 + 1 = 199.) g) Was ist erforderlich, wenn ein gültiges Reichsgesetz zu- stände kommen soll? (Beschluß des Reichstags, Zustimmung des Bundesrates, Unterschrift des Kaisers, Gegenzeichnung des Kanzlers, Veröffentlichung des Gesetzes.) h) Auf welche Weise werden neue Reichsgesetze zur öffent- lichen Kenntnis gebracht? (Abdruck im Reichsgesetzblatt.) i) Das deutsche Reichstagswahlrecht hat vier Eigenschaften. Es ist allgemein, gleich, direkt und geheim. Wie ver- stehst du das? (Allgemein = Es steht jedem deutschen Bürger zu. Gleich = Jeder deutsche Bürger hat nur eine Stimme. Di- reft = Der Wähler wählt unmittelbar den Abgeordneten, nicht erst Wahlmänner, die dann zur Wahl des Abgeordneten zusammen- treten. Geheim^ Der Wähler gibt seinen Wahlzettel in einem verschlossenen Umschlage ab, so daß niemand erfährt, wem er seine Stimme gegeben hat.) k) Die an der Reichsgrenze erhobenen Zölle sind Schutz- zölle. Wie kommen sie zu diesem Namen? (Sie sollen die deutsche Landwirtschaft und die deutsche Industrie davor schützen, daß aus- ländische Erzeugnisse so billig in Deutschland verkauft werden, daß es sich nicht mehr verlohnt, gleichartige Güter im Vaterlande selbst herzustellen. Der russische Bauer z. B., der niedrige Arbeitslöhne zahlt und geringe Ausgaben für seinen gesamten Haushalt hat,
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