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1. Das Deutsche Reich - S. 288

1918 - Leipzig : Wunderlich
— 288 — 3. An Städten rauscht vorbei der Strom, trägt reicher Kaufherr'n Gut, und freundlich spiegeln Burg und Dom sich in der blauen Flut. 4. Mein Kaiser aber thront als Held in tapfrer Heldenschar und führt in seinem Wappenfeld den sieggewohnten Aar. 5. Drum, fragt man mich nach meinem Land, brennt mir das Herz so- . gleich, und, stolz dem Frager zugewandt, ruf' ich: „Das Deutsche Reich!" Jul. Sturm. 3. Niederschrift: Wie unser Deutsches Reich regiert wird. Einleitung: Größe Deutschlands. — Ausführung: Der Kaiser. Der Bundesrat. Der Reichstag. — Schluß: Staateneinteilung. Das Deutsche Reich ist mein Vaterland. Es hat über 540 000 km und 65 Millionen Einwohner. An der Spitze des Reiches steht der Kaiser. Er ist der Oberbefehlshaber über Heer und Flotte. Er beruft, eröffnet und schließt Bundesrat und Reichs- tag. Er hat das Recht, im Namen des Reiches Verträge und Bündnisse ab- zuschließen. Er ernennt die obersten Reichsbeamten, z. B. den Reichskanzler. Dem Kaiser zur Seite steht der Bundesrat. Er setzt sich aus den Ver- tretern der verbündeten Regierungen zusammen. Preußen hat siebzehn, Bayern sechs, Sachsen vier, Hamburg eine Stimme im Bundesrat. Der Bundesrat wirkt bei der Reichsgesetzgebung mit. Zur Reichsregierung gehört auch der Reichstag. Er besteht aus 397 Ab- geordneten, welche aller 5 Jahre von den Bürgern des Reiches in geheimer Abstimmung gewählt werden. Der Reichstag beschließt über die Verwen- duug der Einnahmen des Reiches und nimmt an der Reichsgesetzgebung teil. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat. Es umfaßt 26 Staaten, näm- lich vier Königreiche, sechs Großherzogtümer, fünf Herzogtümer, sieben Fürstentümer und drei freie Städte.
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