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1. Teil 3 - S. 130

1895 - Leipzig : Wunderlich
— 130 — 5. Er hat das Recht, den Krieg zu erklären, wenn ein Angriff auf das Reich (Landesgrenze) erfolgt. 6. Er hat das Recht, Bündnisfe und Verträge mit anderen Staaten einzugehen. (Dreibund!) Ii. Wer den Kaiser in der Regierung unterstützt. 1. Die Reichsbeamten. (Reichskanzler — Gesandte — Reichs- gericht in Leipzig.) 2. Der Bundesrat. Er wird gebildet durch die Vertreter der 25 deutschen Staaten.*) Preußen sendet 17, Bayern 6, Württemberg und Sachsen je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2, die übrigen Staaten je 1 Vertreter. Der Bundes- rat wirkt bei der Reichsgesetzgebung mit. Ohne Jeiite Zustimmung ist kein Reichsgesetz giltig. 3. Der Reichstag. Er besteht aus den Vertretern des deutschen Volkes. Auf je 100 000 Einwohner wird ein Reichstagsabgeordneter gewählt. Jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr überschritten hat, darf sich an der Wahl beteiligen. Aller fünf Jahre findet eine Reichstags- wähl statt. Die Wahl geschieht durch Stimmzettel und ist geheim. Gegen- wärtig giebt es über 400 Reichstagsabgeordnete. Diese versammeln sich in Berlin zu gemeinsamer Beratung (Reichsgesetze, Zölle, Reichssteuern.) Iii. Woher das Geld kommt, welches das Reich braucht für Heer, Flotte u. f. w. Es kommt 1. aus den Erträgen der Zölle, 2. aus deu Erträgen der Steuern (Salz, Branntwein!), 3. aus den Überschüssen des Post- und Telegraphenwesens, 4. aus den Beiträgen, die jeder einzelne Staat aus seiner Kasse zu leisten hat. Zur sachlichen Besprechung. a. Zähle die Staaten auf, die den Buudesftaat Deutsch- land bilden! (4 Königreiche, 6 Großherzogtümer, 5 Herzogtümer, 7 Fürstentümer und 3 sreie Städte.) b. Warum entsendet Preußen mehr Vertreter in den Bundesrat als die übrigen Staaten? (Größe!) c. Woran erkennen wir, daß Post- und Telegraphenwesen Reichsangelegenheiten sind? (Wappen mit der Überschrift „Kaiser- liches Postamt" — Kaiseradler auf Briefmarken, z. B. auf Zehnpfennig- marken — Kopf der Depefchenformulare!) 6. Was erkennst du daraus, daß uach dem Tode Wilhelmsi. sein Sohu Friedrich Iii. und sodann sein Enkel Wilhelm Ii. auf den Kaiserthron gelangte? (Die Kaiserwürde ist erblich im Hohenzollerngeschlecht.) *) Elsaß-Lothringen ist kein selbständiger Staat.
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